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Ein Urkundenfälscher, zwei flüchtige Straftäter, dreimal Haft

-Bereits seit mehreren Jahren auf der Flucht-

-Albaner, Pole und Israeli verfangen sich im Fahndungsnetz der Bundespolizei-

ID: 1843288

(ots) -
Drei Passagiere sind gestern (28. Februar) ins Visier der
Bundespolizei im Erdinger Moos geraten. Ein Israeli und ein Pole
waren bereits seit mehreren Jahren wegen Drogendelikten mit
Untersuchungshaftbefehl gesucht, ein Albaner wollte die
Bundespolizisten mit einem gefälschten Ausweis täuschen. Die Beamten
haben die drei Straftäter festgenommen und anschließend auf Weisung
des Erdinger Haftrichters im Gefängnis abgeliefert.

Ein 64-jähriger mit Haftbefehl gesuchter Israeli ging den
Bundesbeamten am frühen Morgen bei seiner Ankunft aus Tiflis ins
Netz. Wenig später zogen die Grenzpolizisten einen 27-jährigen
Albaner aus dem Verkehr, als er ihnen bei seiner Ausreise nach Dublin
einen gefälschten bulgarischen Ausweis vorlegte. Später sollten die
Grenzpolizisten auch noch herausfinden, dass gegen den jungen Mann
ein Haftbefehl zum Zwecke der Abschiebung besteht. Am Nachmittag
sollte sich zu dem Duo noch ein 38-jähriger Pole gesellen, als er mit
Untersuchungshaftbefehl im Gepäck aus Kairo ankam. Der Israeli und
der Pole müssen jetzt in der Münchner Justizvollzugsanstalt die gegen
sie anberaumten Gerichtsverhandlungen, der Albaner im Erdinger
Gefängnis seinen Heimflug abwarten.

Der Israeli wurde bereits seit über zehn Jahren von der
niedersächsischen Justiz mit europäischem Haftbefehl gesucht. Die
dortigen Strafverfolgungsbehörden werfen dem Mann vor, in den Jahren
2001 und 2002 im großen Stil mit Ecstasy-Tabletten gedealt zu haben.
Noch bevor die Anklage erhoben werden konnte, hatte sich der
Verdächtige offenbar ins Ausland abgesetzt. Daher hatte das
Amtsgericht in Hannover im Januar 2006 einen Untersuchungshaftbefehl
gegen den Untergetauchten erlassen. Mit diesem Haftbefehl hat die
Justiz in Niedersachsen dann europaweit nach dem Israeli gesucht.
Bundespolizisten haben diesen Haftbefehl jetzt vollstreckt und den




64-Jährigen auf Weisung des Erdinger Haftrichters in die Münchner
Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Den Festgenommenen erwarten bis
zu 15 Jahre Haft.

Wenig später sollte einen albanischen Staatsbürger ein ähnliches
Schicksal ereilen. Bundespolizisten zogen den 27-Jährigen aus dem
Verkehr, als er vom Erdinger Moos in die irische Hauptstadt fliegen
wollte. Der junge Mann wollte die Beamten mit einer gefälschten
bulgarischen Identitätskarte über seine wahre Identität und seine
wahren Reisegründe täuschen. Die Grenzpolizisten wiederum kamen dem
vermeintlichen Bulgaren schnell auf die Schliche. Nachdem sie seine
wahre Identität ermittelt hatten, sollten die Polizisten sogar noch
herausfinden, dass gegen den Albaner ein Haftbefehl zum Zwecke der
Ausweisung/Abschiebung besteht. Der junge Mann hatte schon einmal in
Deutschland Asyl beantragt. Dieser Antrag war damals abgelehnt
worden. Da der 27-Jährige danach der Aufforderung zur Ausreise nicht
nachgekommen war, hatte das Ausländeramt in Herford einen
Abschiebehaftbefehl gegen den Untergetauchten erwirkt. Den
Bundespolizisten erzählte er jetzt, er habe in seinem Heimatland
wirtschaftliche Probleme. Eigentlich wolle er gern nochmal in
Deutschland Asyl beantragen, dies sei aber ja nicht möglich. Daher
habe er jetzt nach Dublin reisen und dort einen Asylantrag stellen
wollen. Dazu habe er sich für 100 Euro von einem Landsmann den
bulgarischen Ausweis besorgt, den er bei der Kontrolle vorgelegt
habe. Aufgrund dessen muss der 27-Jährige sich nun wegen
Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts
verantworten. Aufgrund der Ausweisungsverfügung und des offenen
Haftbefehls muss er im Erdinger Gefängnis den Flug in sein Heimatland
abwarten.

Am Nachmittag sollte sich dann zu dem Israeli und dem Albaner noch
ein Pole gesellen. Die Justiz im rheinland-pfälzischen Alzey wirft
dem 38-Jährigen Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz vor. Der
Beschuldigte war wohl bereits im Jahre 2009 dabei erwischt worden,
als er Drogen in nicht geringer Menge geschmuggelt hatte. Da er die
Ladung zur Hauptverhandlung offensichtlich ebenso wenig ernst
genommen hatte, wie das deutsche Betäubungsmittelgesetz, hat ein
Richter am Amtsgericht in Alzey im Dezember 2013 gegen den
Untergetauchten einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Diesen
Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten jetzt am Münchner Airport
und nahmen den Gesuchten fest, als er auf dem Weg von Kairo nach
Amsterdam in München umsteigen musste. Anschließend brachten sie den
Festgenommenen auf Weisung des Erdinger Haftrichters in die
Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.




Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea(at)polizei.bund.de

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Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
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Datum: 01.03.2018 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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