Coesfeld, Stadtgebiet / Polizei vereitelt Betrug mit hohem Schaden
(ots) - In der vergangenen Woche kam es im Bereich
Coesfeld zu einem Betrug zum Nachteil eines mittelständischen
Unternehmens durch den sogenannten "Geschäftsführertrick". Der modus
operandi wird international verwirklicht und als CEO-Fraud
bezeichnet. Professionell agierende Täter beschaffen sich zunächst
allgemein zugängliche Informationen über ein Unternehmen. Diese
Informationen nutzen die Täter, um eine Mail mit einem
Überweisungsauftrag an die Firma zu senden, die allem Anschein nach
vom Geschäftsführer abgesandt wurde. Arglos befolgte ein Mitarbeiter
diesen Auftrag seines Vorgesetzten und überwies einen hohen
Geldbetrag auf das in der gefälschten Mail angegebene ausländische
Zielkonto. Erst am Folgetag erfuhr der Geschäftsführer von dieser
Transaktion und versuchte sie sofort über die Hausbank zu stoppen.
Gleichzeitig informierte er die Polizei Coesfeld. Dieser gelang es in
Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Düsseldorf die Überweisung
zu stoppen. So ist der Firma kein Schaden entstanden. Die unbekannten
Täter waren so dreist, am Folgetag noch eine gefälschte Mail -
angeblich als Geschäftsführer - zu schicken, um eine weitere
Überweisung auf dies ausländische Konto zu veranlassen. Dieser
Betrugsversuch wurde dann natürlich gleich bemerkt. Betroffen durch
hohe Fallzahlen und Schadenssummen sind neben Deutschland
insbesondere Österreich, Frankreich, Belgien, Norwegen und die
Schweiz. Dabei gelingt es den Tätern manchmal an Millionenbeträge zu
gelangen.
Die Polizei gibt Tipps und Hinweise zu diesem Phänomen auf ihrer
Präventionsseite www.polize-beratung.de, Suchwort: ceo-fraud.
Weiterhin rät sie allen Opfern solcher Betrüger folgendes: 1.Anzeige
bei der Polizei 2.Wurden bereits Gelder überwiesen, sollten
unverzüglich parallel dazu Maßnahmen zur Feststellung des Geldflusses
und der vorläufigen Sicherung eingeleitete werden. -Sofortige
Veranlassung eines Überweisungsrückrufes über die Hausbank. -In
asiatischen Ländern - insbesondere China und Hongkong - sollte sich
eine Vertrauens-Person (Mitarbeiter einer zur geschädigten Firma
gehörenden Niederlassung, Geschäfts-Partner, Rechtsanwalt etc.)
unverzüglich vor Ort an die z.B. chinesische Empfängerbank wenden. -
Ein örtlicher Rechtsanwalt im Empfängerland sollte von der
geschädigten Firma sofort beauftragt werden, um auf zivilrechtlichem
Wege eine Kontosperre bzw. ein Verfügungsverbot zu erwirken. -
Kontaktaufnahme mit der hiesigen IHK, die über ihre
Auslandsvertretung im betreffenden Land initiativ werden kann -Eine
Kopie der Überweisung und die Bescheinigung über die
Anzeigeerstattung sollte möglichst übermittelt und bei der
Empfängerbank zur Dokumentation der betrügerischen Geldtransaktion
sowie der Legitimation des Handelns vorgelegt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Coesfeld
Pressestelle
Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
http://coesfeld.polizei.nrw
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Datum: 01.03.2018 - 13:32 Uhr
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