Möglichkeit zur straffreien Abgabe von illegalen Waffen bisher wenig genutzt
(ots) - Eine seit Juli vergangenen Jahres
geltende gesetzliche Amnestieregelung ermöglicht es, illegale Waffen
und Munition ein Jahr lang straffrei bei der Polizei abzugeben.
Bisher haben davon im Kreis Minden-Lübbecke allerdings nur wenige
Menschen Gebrauch gemacht. Lediglich elf Waffen, darunter acht Lang-
und zwei Kurzwaffen sowie ein "Elektroschocker", wurden der
Waffenbehörde in den letzten Monaten übergeben. Bei einer
gleichartigen Amnestieregelung im Jahr 2009 waren es nach zwölf
Monaten rund 600 Waffen.
Auch die aktuelle Gesetzesnovelle gilt ein Jahr lang. Somit
besteht noch bis Anfang Juli die Möglichkeit, Waffen oder Munition zu
übergeben. Wer diese Gelegenheit nutzt, dem droht keine Bestrafung
wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens
auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Polizeidienststelle oder
wegen unerlaubten Verbringens der Waffen/Munition. Anders als bei der
letzten Amnestie ist es hingegen nicht möglich, illegal besitzende
Waffen und Munition einem Berechtigten zu überlassen.
Weitere Informationen zum Thema sind zu finden auf der
Internetseite der Polizei unter: minden-luebbecke.polizei.nrw
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
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Datum: 01.03.2018 - 14:04 Uhr
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