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3. März 2018: Tag des Artenschutzes;

Zoll leistet seinen Beitrag beim Schutz der bedrohten Tiere und Pflanzen

ID: 1843841

(ots) -
Weltweit sind heute rund 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000
Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Zum Schutz dieser Tiere und
Pflanzen wurde bereits vor 45 Jahren, 1973 ein weltweites
internationales Abkommen "Convention on International Trade in
Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) geschlossen -
in Deutschland besser bekannt als "Washingtoner
Artenschutzübereinkommen" (WA). 1976 ist Deutschland beigetreten,
insgesamt sind es bis heute 182 Staaten. Der 3. März ist der
internationale Tag des Artenschutzes.

Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die
Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im
internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen
sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig bzw. ohne die
erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den
Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren
privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf
anderen Transportwegen verbracht werden. 2016 waren 915 Aufgriffe mit
artengeschützten Tieren und Pflanzen (sowie deren Teile und
Erzeugnisse) und damit einhergehend 63.152 Beschlagnahmen das
Resultat zöllnerischer Aufmerksamkeit. Die Zollverwaltung leistet
hierdurch ihren Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt.
Aber: Noch immer stellt der Zoll - gerade auch im Reiseverkehr - zu
viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest!

Reisende, die geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Erzeugnisse aus
diesen (nicht selten auch aus Unwissenheit) mitbringen, laufen stets
Gefahr, dass diese "Mitbringsel" bei der Einreise beschlagnahmt und
eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld gegen
sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Der Zoll empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor der




Reise unter www.zoll.de und www.artenschutzonline.de über geschützte
Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum
Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen
werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.03.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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