HL_Kücknitz /
Lärmverursacher musste in das Polizeigewahrsam gebracht werden
(ots) - Am späten Donnerstagabend (01. März 2018) wurde die
Polizei in Lübeck-Kücknitz wegen erheblichen Lärms aus einer Wohnung
in einem Mehrfamilienhaus in die Straße Rehsprung gerufen.
Die Beamten der Polizeistation Kücknitz mussten sich gegen 22.00
Uhr schon Einiges einfallen lassen, bis der 25-jährige Wohnungsnehmer
ihnen schließlich doch die Tür öffnete. Einer vernünftigen Ansprache
gegenüber zeigte er sich komplett unzugänglich, aggressiv und
beleidigend und versuchte schließlich sogar, die Beamten zu schubsen,
zu schlagen und durch Kopfstöße zu verletzen.
Der 25-jährige wurde dem Lübecker Polizeigewahrsam zugeführt. Auch
während der Zuführung zum Gewahrsam blieb der Lübecker aggressiv und
beleidigend und versuchte, zum Glück ohne Erfolg, die Beamten zu
verletzen und zu bespucken.
Im Zentralgewahrsam wurde der Beschuldigte einer
Atemalkoholmessung unterzogen. Es wurde um 22.35 Uhr ein Wert von
1,65 Promille angezeigt.
Vonseiten der Polizeistation Kücknitz wurde ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte,
Versuchter Gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung gefertigt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Dierk Dürbrook
Telefon: 0451-131 2004 / 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html
Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.03.2018 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1843973
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" HL_Kücknitz /
Lärmverursacher musste in das Polizeigewahrsam gebracht werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).