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3. März 2018: Tag des Artenschutzes

ID: 1844101

(ots) - Zoll leistet seinen Beitrag beim Schutz der
bedrohten Tiere und Pflanzen

Weltweit sind heute rund 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000
Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Zum Schutz dieser Tiere und
Pflanzen wurde bereits vor 45 Jahren, 1973 ein weltweites
internationales Abkommen "Convention on International Trade in
Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) geschlossen -
in Deutschland besser bekannt als "Washingtoner
Artenschutzübereinkommen" (WA). 1976 ist Deutschland beigetreten,
insgesamt sind es bis heute 182 Staaten. Der 3. März ist der
internationale Tag des Artenschutzes.

Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die
Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im
internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen
sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig bzw. ohne die
erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den
Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren
privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf
anderen Transportwegen verbracht werden. 2016 waren 915 Aufgriffe mit
artengeschützten Tieren und Pflanzen (sowie deren Teile und
Erzeugnisse) und damit einhergehend 63.152 Beschlagnahmen das
Resultat zöllnerischer Aufmerksamkeit. Die Zollverwaltung leistet
hierdurch ihren Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt.

Vom Hauptzollamt Augsburg beschlagnahmte Tier- und Pflanzenarten,
wie z.B. ein Alligator-Kopf und Bison-Zähne, können beim Zollamt
Göggingen besichtigt werden. Das Hauptzollamt Augsburg erhofft sich
von der Schauvitrine eine Aufklärungswirkung, sowie die Einsicht das
Tiere und Pflanzen in die freie Wildbahn gehören und nicht in
Wohnzimmerschränke.

Aber: Noch immer stellt der Zoll - gerade auch im Reiseverkehr -




zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest!

Reisende, die geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Erzeugnisse aus
diesen (nicht selten auch aus Unwissenheit) mitbringen, laufen stets
Gefahr, dass diese "Mitbringsel" bei der Einreise beschlagnahmt und
eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld gegen
sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Der Zoll empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor der
Reise unter www.zoll.de und www.artenschutzonline.de über geschützte
Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum
Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen
werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt.

Einen Überblick der in Urlaubsregionen angebotenen geschützten
Arten erhalten Sie unter www.artenschutz-online.de. Weitegehende
Informationen zum aktuellen Schutzstatus artengeschützter Tiere und
Pflanzen können auch unter www.wisia.de eingesehen werden. Zudem sind
allgemeine Informationen zum Thema Artenschutz auf der Internetseite
des Bundesamtes für Naturschutz www.cites.bfn.de zusammengestellt.
Allgemeine Hinweise, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder
besser nicht, findet man auf zoll.de und auf der kostenlosen
Zoll-Reise-App.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Johannes Schüller
Telefon: 0821 / 5012 - 165
E-Mail: presse.hza-augsburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.03.2018 - 12:26 Uhr
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