ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Abschiebung im zweiten Anlauf / Marokkaner muss in sein Heimatland zurückkehren

ID: 1844180

(ots) -
Am Freitag (23. Februar) haben Bundespolizisten einen
marokkanischen Staatsangehörigen in sein Heimatland abgeschoben. Den
Nordafrikaner hatte die Bundespolizei im September letzten Jahres
wegen unerlaubter Einreise nach Deutschland in einem Reisezug von
Salzburg nach München festgenommen. Er hätte bereits im Dezember
abgeschoben werden sollen. Die Abschiebung hatte sich auch aufgrund
des unkooperativen Verhaltens des Mannes bis jetzt verzögert.

Im September 2017 hat die Freilassinger Bundespolizei den
20-jährigen Marokkaner wegen der unerlaubten Einreise in das
Bundesgebiet festgenommen. Im Zuge der Ermittlungen stellten die
Beamten fest, dass der Mann bereits im Jahr 2015 wegen desselben
Deliktes auffällig und in der Folge untergetaucht war. Die
Bundespolizei erwirkte nun gegen ihn die Haft zur Sicherung der
Abschiebung in sein Heimatland, um ein erneutes Untertauchen zu
verhindern. Für den Marokkaner mussten die Freilassinger Beamten
zunächst die erforderlichen Ausweisdokumente beschaffen. Seine
Originaldokumente hatte er laut seiner damaligen eigenen Angaben in
der Türkei verloren. Um über seine wahre Identität hinwegzutäuschen,
gab er bei der Kontrolle libysche Personalien an. Durch den Abgleich
mit seinen Fingerabdrücken konnten die Bundespolizisten jedoch seine
echten marokkanischen Daten feststellen. Die Bundespolizei
Freilassing hatte geplant, den 20-Jährigen Mitte Dezember 2017 ohne
polizeiliche Begleitung mit dem Flugzeug abzuschieben. Allerdings
machte der Nordafrikaner bereits in der Haft deutlich, dass er sich
gegen eine Abschiebung notfalls mit Gewalt wehren würde. Zudem stand
noch die Entscheidung über einen gestellten Asylantrag aus. Nach
Ablehnung dieses Antrags wurde die Abschiebungshaft bis zum 26.
Februar dieses Jahres verlängert.

Am Freitagabend schoben Bundespolizisten den Marokkaner über den




Flughafen Frankfurt am Main auf dem Luftweg in sein Heimatland ab. Da
der Mann sich immer wieder aggressiv zeigte und betonte, sich der
Maßnahme zu widersetzen, musste er auf dem Flug nach Casablanca von
drei Beamten der Bundespolizei begleitet werden. Alle Versuche des
Marokkaners, der Abschiebung zu entgehen, blieben letztendlich
erfolglos.




Rückfragen bitte an:

Martin Zartner
Bundespolizeiinspektion Freilassing| Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Westendstraße 9 | 83395 Freilassing

Telefon: 08654 7706 - 105 | Fax: -199
E-Mail: martin.zartner(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.freilassing.controlling-OeA(at)polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de

Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 40.000 Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen
Aufgaben
umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des
Bundesgebietes und
die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die
Gefahrenabwehr
im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der
Bahnreisenden,
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des
zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere
Informationen
erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter
Kontaktadresse.
 

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.03.2018 - 13:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1844180
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Freilassing



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Abschiebung im zweiten Anlauf / Marokkaner muss in sein Heimatland zurückkehren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespolizeidirektion M (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundespolizeidirektion M