Innenminister Caffier: Bundesrat schützt Unfallopfer vor Gaffer
(ots) - Der Bundesrat hat heute die Möglichkeit einer
effektiveren Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie die
Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von bei Unfällen
Verstorbenen auf den Weg gebracht. Zum Gesetzentwurf zur Änderung des
Strafgesetzbuches, bei dem Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller
ist, erklärt Innenminister Lorenz Caffier:
"Während früher bei jedem Unfall Schaulustige herbeiströmten, die
gratis und unentgeltlich jede Menge gute Ratschläge verteilten, haben
die Einsatzkräfte zunehmend mit Unbeteiligten zu tun, die durch
Gaffen, Fotografieren und Filmen Rettungsmaßnahmen behindern und
Unfallopfer auch noch nachträglich bloßstellen, indem sie die
Aufnahmen ins Netz stellen. Daher begrüße ich den heute beschlossenen
Weg ausdrücklich. Denn es ist nur abstoßend, wenn andere durch ihr
Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um ihre
Sensationsgier zu befriedigen und das Leid anderer nutzen, um sich
selbst mit Aufnahmen von der Unfallstelle wichtig zu machen"
Bisher besteht ein strafrechtlicher Schutz gegen die Herstellung
von bloßstellenden Bildaufnahmen verunglückter Unfallopfer nicht,
wenn das Opfer verstorben ist. Mit dem heute im Bundesrat
beschlossenen Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen,
Nordrhein-Westphalen und Mecklenburg-Vorpommern soll diese
Gesetzeslücke geschlossen werden, indem der Schutzbereich des § 201a
des Strafgesetzbuches auch auf bei Unfällen verstorbene Personen
erweitert wird.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
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Datum: 02.03.2018 - 13:16 Uhr
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