Haftbefehl wegen Körperverletzung lag vor
(ots) - Frankfurter Bundespolizisten
vollstreckten am Freitag einen Haftbefehl im Stadtgebiet Frankfurt
(Oder). Zwar konnte der Gesuchte seine Strafe nicht bezahlen, kam
aber dennoch frei.
Gegen 10:00 Uhr kontrollierte eine Streife einen 33-jährigen
Fußgänger in der Nähe der Frankfurter Stadtbrücke. Bei der
Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Berlin
im Dezember 2017 einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Polen wegen
gefährlicher Körperverletzung erlassen hatte.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Mann im November 2016 zur
Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro oder 70 Tagen
Ersatzfreiheitstrafe verurteilt. Da er bisher nur einen Tagessatz
begleichen hatte, bestand noch eine offene Rechnung von über 1000
Euro, die der Mann nicht begleichen konnte.
Weil seine Frau die geforderte Geldstrafe in einer Berliner
Polizeidienststelle für ihn auslegte, wurde der Verurteilte auf
freien Fuß gelassen.
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Datum: 02.03.2018 - 14:17 Uhr
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