Pressemeldung des Polizeikommissariat Vechta für den Zeitraum von Freitag (02.03.2018) bis Samstag (03.03.2018)
(ots) - Vechta - Führen eines Pkw ohne
Pflichtversicherung
Am Freitag, 02.03.2018, 20.40 Uhr, befuhr ein 40-jähriger aus
Vechta mit seinem Pkw Kia Pride die Driverstraße in Vechta, obwohl
für das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung bestand. Gegen den
Fahrzeugführer, der auch gleichzeitig Halter ist, wurde ein
Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Kennzeichen des benutzten
Pkw wurden vor Ort entstempelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I
(ehemals Fahrzeugschein) sichergestellt. Dem Fahrzeugführer wurde die
Weiterfahrt untersagt.
Lohne - Fahren unter BTM-Einfluss
Am Samstag, 03.03.2018, 00.45 Uhr, befuhr ein 21-jähriger
Goldenstedter mit seinem Pkw Ford Mondeo die Straße "An der Grotte"
in Lohne. Bei einer durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass
der junge Mann den Pkw trotz einer Beeinflussung von berauschenden
Mitteln geführt hatte. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet,
die Weiterfahrt wurde untersagt. Ebenso wurde ein
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Vechta - Trunkenheit im Verkehr
Am Samstag, 03.03.2018, 01.55 Uhr, befuhr ein 39-jähriger
Osnabrücker mit seinem Pkw VW Golf die Falkenrotter Straße in Vechta,
obwohl er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein vor
Ort durchgeführter Test am Alkomaten ergab einen Wert von 1,16
Promille. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet, der
Führerschein zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt. Nach
Einleitung eines Strafverfahrens wurde dem 39-jährigen zudem die
Weiterfahrt untersagt.
Lohne - Verkehrsunfall mit leichtem Personen- und Sachschaden
Am Freitag, 02.03.2018, 15.50 Uhr, befuhr eine 46-jährige Lohnerin
mit einem Pkw Opel den Bergweg in Richtung Vechta. Dass sie
verkehrsbedingt anhalten musste, bemerkte eine ihre nachfolgende
33-jährige Lohnerin zu spät. Sie fuhr mit ihrem Pkw VW auf. Durch die
Aufprallwucht wurde die 46-jährige leicht verletzt. An den Fahrzeugen
entstanden Sachschäden in Höhe von etwa 3.000,- Euro.
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Telefon: 04441/943 0
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Datum: 03.03.2018 - 11:00 Uhr
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