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180304-5-K Hausfriedensbrecher greift Polizisten an - Untersuchungshaft

ID: 1845047

(ots) - Beschuldigter bereits einschlägig polizeibekannt

Ein bereits wegen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte
polizeibekannter Hausfriedensbrecher (20) hat am Freitagnachmittag
(2. März) eine Polizistin (32) und deren Kollegen (23) angegriffen
und erheblich verletzt. Die Einsatzkräfte überwältigen den
aggressiven Mann, nahmen ihn vorläufig fest und brachten ihn ins
Polizeigewahrsam. Der Beschuldigte wurde bereits gestern einem
Richter vorgeführt, der ihn wegen Hausfriedensbruchs,
Körperverletzung und Widerstands in Untersuchungshaft schickte.

Am Freitagnachmittag wurden Polizisten gegen 15 Uhr von einem
Arbeitgeber (30) zu dessen Personalbüro auf dem Kaiser-Wilhelm-Ring
gerufen. Der 30-Jährige machte über Notruf Angaben zu einem Streit
mit einem ehemaligen Mitarbeiter, der nach mehrfacher Aufforderung
das Büro nicht verlassen wolle.

Die hinzugerufenen Polizisten trafen am Einsatzort auf den
20-Jährigen und dessen ehemaligen Arbeitgeber. Auch nach eingehender
Erläuterung der Sachlage durch die Beamten wollte der Mann die
Büroräume der Leiharbeitsfirma nicht verlassen. Ebenso missachtete er
die klare polizeiliche Anordnung zum Verlassen des Hauses. Daher
belehrten die Beamten den Hausfriedensbrecher, dass sie bei weiterer
Verweigerung auch Zwang einsetzen müssten. Auch dies führte nicht zu
einer Reaktion des Uneinsichtigen.

Als die Beamten den 20-Jährigen an der Schulter berührten, um ihn
aus dem Haus zu geleiten, sprang er auf, riss die Arme hoch und
ballte die Hände zu Fäusten. Die Polizistin griff er zudem mit einem
Kopfstoß an und traf sie an der Nase. Als die Beamten den Angreifer
überwältigen wollten, wehrte er sich mit all seiner Kraft. Der
Polizist stürzte mit dem Widerständler auf den Boden und schlug mit
dem Kopf auf. Mit Eingriffstechniken fixierten die Uniformierten den




Täter, fesselten ihn und brachten ihn ins Polizeigewahrsam.

Der bereits einschlägig Polizeibekannte befindet sich nun in der
Obhut der Justiz und muss sich in einem Verfahren wegen Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Hausfriedensbruchs
verantworten.

Der Polizeibeamte erlitt eine Gehirnerschütterung und musste in
einem Krankenhaus behandelt werden. Er ist derzeit nicht dienstfähig.
Seine Streifenpartnerin erlitt leichte Verletzungen an Nase und Hand.
(he)




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Datum: 04.03.2018 - 14:41 Uhr
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