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Trotz der "Kneipennacht" in Holzminden normales Einsatzaufkommen für die Polizei (Stand: So., 04.03.20:15 Uhr)

ID: 1845112

(ots) - Insbesondere vor dem Hintergrund der am
Samstagnacht stattgefundenen Veranstaltung "Kneipennacht" mit
Livemusik in Holzminden verzeichnete die Polizei im Landkreis
Holzminden bis zum Berichtsschluss dennoch ein relativ normales, wenn
nicht sogar eher ruhiges, Wochenende.

Nach polizeilicher Einschätzung fand das Event der "Kneipennacht"
eine gute Resonanz bei hoher Frequentierung der neun teilnehmenden
"Kneipen"/Gaststätten und anderer Lokalitäten. Nach Angaben des
Veranstalters wurden 1800 Karten verkauft. Offensichtlich Dank
besonnener Besucher des Events, für die das Vergnügen und der Spass
im Vordergrund stand, verlief die Veranstaltung aus polizeilicher
Sicht ohne die Notwendigkeit des Einschreitens.

Lediglich eine auf der Dienststelle angezeigte Körperverletzung
könnte im mittelbaren Zusammenhang stehen. Hier hatte auf dem
Nachhauseweg von der "Kneipennacht" der 19-jährige alkoholisierte
Beschuldigte das minderjährige 16-jährige Opfer, seine Freundin,
geschlagen. Am heutigen Sonntag wurde zudem im Nachgang ein
Geldbörsendiebstahl angezeigt. Der Geschädigten wurde während der
Kneipennacht ihre Geldbörse mit u.a. 475,- Euro in einer Gaststätte
entwendet.

Weiterhin ist in der Samstagnacht gegen 03:30 Uhr auf der
Allersheimer Straße ein ausländischer 41-jähriger Verkehrsteilnehmer
aus Holzminden mit Migrationshintergrund mit seinem VW Touran den
Beamten des Einsatz- und Streifendienstes durch seine auffällige
Fahrweise aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle stellen die
Beamten starken Alkoholgeruch fest. Der Verkehrsteilnehmer gibt den
Beamten gegenüber dann doch tatsächlich an, dass er nie Alkohol
trinken würde. Aufgrund seines gesamten Verhaltens und dem Scheitern
von durchgeführten freiwilligen Alkoholtests wird eine Blutentnahme
angeordnet und durchgeführt.





Erschwerend kommt hinzu, dass am Pkw frische Unfallbeschädigungen
festgestellt worden sind. Ein Unfallschaden muss unmittelbar vor dem
Anhalten/der Kontrolle am Anhalteort entstanden sein. Ein weiterer
Unfallort kann im Zuge der Ermittlungen noch festgestellt werden.
Sein Führerschein konnte nicht gefunden und in dem Zusammenhang nicht
sichergestellt werden. Der Verkehrsteilnehmer wird sich nach
bisherigen Ermittlungsstand zumindest des gefährlichen Eingriffs in
den Straßenverkehr infolge Alkoholgenusses verantworten müssen. Eine
Verkehrsunfallflucht scheidet zur Zeit für ihn noch aus, weil an der
einen Unfallstelle nur sogenannter "Eigenschaden', sprich Schaden an
seinem Pkw, entstanden ist und er rein praktisch die andere
Unfallstelle noch nicht verlassen hatte. Weitere, beispielhaft
genannte Einsatzanlässe:

Bereits am Freitag, 02.03.2018 kam es in Lauenförde am frühen
Abend zu einem Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss und unerlaubten
Entfernen vom Unfallort. Der 23-jährige Verursacher konnte aufgrund
von Zeugenhinweisen ermittelt werden.

In der Nacht zu Samstag kam es in der Innenstadt von
Stadtoldendorf zu einem versuchten Einbruch in eine Gaststätte an der
Deenser Straße. Die Geschädigte nahm Geräusche wahr und hatte die
Polizei alarmiert.




erstellt:
PHK Dahm, Polizeikommissariat Holzminden, ESD
Tel.: 05531/958-0
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05151/933-104
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Datum: 04.03.2018 - 20:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1845112
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