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Haftvollstreckung am Ostbahnhof

ID: 1845246

(ots) -
Nach einer Personenkontrolle am Ostbahnhof musste am Sonntagabend
(4. März) ein 55-Jähriger in Haft. Er hatte zwei Geldstrafen nach
Verurteilungen nicht beglichen.

Im Rahmen einer Personenkontrolle gegen 18 Uhr am Ostbahnhof,
ergab ein Datenabgleich, dass der Kontrollierte, ein 55-jähriger
Deutscher aus Untergiesing, von der Staatsanwaltschaft München I
wegen zweier offener Strafvollstreckungshaftbefehle zur Fahndung
ausgeschrieben worden war. Wegen Erschleichens von Leistungen war zu
zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.050 Euro verurteilt worden. Da er
diese bislang nicht beglichen hatte, zudem aktuell kein Geld
aufbringen konnte, wird er die kommenden 70 Tage zur
Ersatzfreiheitsstrafe in Justizobhut verbringen müssen.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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Datum: 05.03.2018 - 10:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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