Münster / Hopsten (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, des Polizeipräsidiums Münster und der Kreispolizeibehörde Steinfurt
(ots) - Nachtrag zur ots Meldung vom 4.3.2019
"Leblose Person im Garten in Hopsten aufgefunden - Umfangreiche
Spurensicherung erforderlich" "Die Obduktion am Institut für
Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster hat keinen Hinweis auf
eine mögliche Fremdverursachung ergeben", sagte Oberstaatsanwalt
Martin Botzenhardt heute (5.3.) in Münster. "Die Rechtsmediziner
gehen aufgrund der tödlichen Verletzungen von einem Sturz aus großer
Höhe aus." Der 54-jährige Mann lag in der Nacht von Samstag auf
Sonntag leblos im Garten eines Einfamilienhauses in Hopsten. "Der
genaue Geschehensablauf in der Samstagnacht ist nach wie vor unklar",
erläuterte der Oberstaatsanwalt weiter. "Die Ermittler vermuten einen
Unglücksfall." Für Presseanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin
Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2415 zu erreichen.
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Polizei Münster Roland Vorholt Telefon: 0251-275-1010 E-Mail:
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Datum: 05.03.2018 - 15:37 Uhr
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