Schwarz fahren in beigen Limousinen? /
Zoll kontrolliert 213 Taxifahrer zwischen Göttingen und Gifhorn, Hildesheim und Helmstedt
(ots) -
213 Taxifahrer von 106 Betrieben hat der Zoll am 02. März 2018 in
den Regionen um und in Braunschweig, Hildesheim und Göttingen
kontrolliert. Bereits die erste Prüfung deutet auf mindestens 35
Fälle von Schwarzarbeit hin.
Schwerpunktmäßig prüft der Zoll immer wieder Branchen, die
anfällig für Schwarzarbeit erscheinen. Das gilt grundsätzlich für
alle Tätigkeiten, die einerseits relativ schnell zu erlernen und
andererseits lohnintensiv sind. Dazu gehört seit der Verbreitung von
Navigationsgeräten und der Einführung des allgemeinen Mindestlohnes
auch das Beförderungsgewerbe.
Zwar mag so mancher denken, dass der allgemeine Mindestlohn von
8,84 EUR pro Stunde bei den geforderten Fahrpreisen schnell gedeckt
wäre. Aber was viele nicht wissen: auch Wartezeit gilt als
Arbeitszeit. "Sobald der Taxifahrer fahrbereit ist, stehen ihm
grundsätzlich sein voller Lohn und der Sozialversicherung ihre
Beiträge zu - egal ob Motor und Taxameter laufen", fasst
Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig die
Problematik im Beförderungsgewerbe zusammen. Darum fragten die
eingesetzten 75 Zöllner neben dem Gehalt insbesondere nach den
Arbeitszeiten der Fahrer.
Die Antworten der Fahrer deuten darauf hin, dass in 20 Fällen der
Mindestlohn von den Arbeitgebern nicht gezahlt wurde. In fünf Fällen
stehen zudem die Arbeitgeber im Verdacht, den Fahrern und den
Sozialversicherungsträgern Arbeitsentgelt vorenthalten zu haben.
Aber nicht nur die Arbeitgeber stehen im Fokus der weiteren
Ermittlungen: insgesamt zehn Fahrer scheinen neben ihrem Arbeitslohn
zu Unrecht noch Sozialleistungen zu beziehen (Leistungsmissbrauch).
Sollten sie dies vorsätzlich getan haben, droht auch ihnen eine
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe wegen
Betrugs.
Die Ermittlungen dauern noch an, da die Ergebnisse der Kontrolle
nun mit den Daten der Arbeitgeber und den Sozialversicherungsträgern
abgeglichen werden müssen. Dazu wurde bereits am Tag der Kontrolle
begonnen, auch die Geschäftsunterlagen der Betriebe zu prüfen.
Begleitet wurde die Aktion von Kräften der Polizei aus
Braunschweig, Gifhorn, Göttingen, Salzgitter-Lebenstedt und
Wolfenbüttel. Für die Polizei standen nicht die Taxifahrer, sondern
ihre Fahrzeuge im Mittelpunkt: abgelaufene TÜV-Plaketten, abgefahrene
Reifen und verschiedene andere Verkehrs- und Sicherheitsverstöße
wurden von der Polizei festgestellt.
Kontakt für Medienvertreter:
Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de
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Datum: 06.03.2018 - 13:00 Uhr
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