Zeugen zu schweren Unfall auf Ankerwerkskreuzung gesucht
(ots) - Zu einem
schweren Verkehrsunfall vom 06.03.2018 suchen die
Unfallfluchtermittler Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang machen
können. Am Dienstagmorgen kurz vor 09:00 Uhr prallten ein brauner
Opel Meriva und ein grauer VW-Golf im Bereich der Ankerwerkskreuzung
zusammen. Der 74-Jährige Golffahrer war aus der Schaalaer Chaussee
kommend in Richtung Stadtzentrum Rudolstadt gefahren. Wegen
Bauarbeiten war die Ampel an der Kreuzung außer Betrieb. Zum gleichen
Zeitpunkt fuhr ein ebenfalls 74-Jähriger mit seinem Opel aus Richtung
Stadtzentrum und wollte weiter in Richtung Saalfeld fahren. An der
Ankerwerkskreuzung kollidierte der Opel dann aber frontal mit der
Fahrerseite des Golf. Durch die Wucht des Aufpralls waren beide
Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit. Der 74-jährige Fahrer des VW-Golf
und seine 70-jährige Mitfahrerin wurden bei dem Unfall leicht
verletzt. Der Gesamtschaden wurde mit rund 23.000 EUR beziffert.
Mögliche Zeugen des Unfallhergangs wenden sich bitte an die Ermittler
des Saalfelder Inspektionsdienstes unter Tel. 03671/56-0.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Saalfeld
Pressestelle
Telefon: 03671 56 1503
E-Mail: presse.lpi.saalfeld(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Saalfeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.03.2018 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1847063
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-SLF
Stadt:
Rudolstadt, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zeugen zu schweren Unfall auf Ankerwerkskreuzung gesucht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Saalfeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).