Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Bundespolizeiinspektion Stuttgart: Strafvollstreckung wegen Diebstahls
(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagabend
(06.03.2018) gegen 18:40 Uhr einen 44-Jährigen im Stuttgarter
Hauptbahnhof festgenommen. Die Polizeibeamten überprüften die
Personalien des Mannes im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei
stellte sich heraus, dass der bereits wegen Diebstahls verurteilte
rumänische Staatsangehörige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit
einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die gegen ihn
verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Ein Freund des
wohnsitzlosen Mannes konnte die noch offene Strafe begleichen, sodass
ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen erspart blieb. Der
44-Jährige konnte anschließend das Bundespolizeirevier Stuttgart
wieder verlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 07.03.2018 - 12:12 Uhr
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