Ein 24 Stunden Einblick
(ots) - Im Rahmen der grenzpolizeilichen
und bahnpolizeilichen Fahndung am 06. März 2018 hatten die
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel gleich
mehrere gesuchte Personen verhaftet.
Kurz nach Mitternacht stellte sich bei einem türkischen
Staatsangehörigen heraus, dass dieser wegen gefährlicher
Körperverletzung verurteilt wurde. Das Amtsgericht Tiergarten
verhängte in der Vergangenheit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren
und zwei Monaten gegen den 52-Jährigen. In der Zwischenzeit wurde er
abgeschoben. Resultierend aus dem nationalen Haftbefehl verhängte das
Gericht eine Restfreiheitsstrafe von 258 Tage. Nach der Einreise
wurde er zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Dresden
verbracht.
Sechs Stunden später erfolgte die nächste Verhaftung. Der Kroate
(38 Jahre) wurde wegen Trunkenheit im Verkehr im Bereich Darmstadt
verurteilt. Für seine kriminelle Vergangenheit verhängte das Gericht
gegen ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen. Da er die
geforderte Geldstrafe in Höhe von 726,61 Euro begleichen konnte,
durfte er weiterreisen.
Weitere 60 Minuten später überprüften die Einsatzkräfte am Bahnhof
Bad Schandau einen Tschechen. Der 33-Jährige wurde wegen
Eigentumskriminalität verurteilt. Seinen Haftantritt konnte er
abwenden und bezahlte die offene Geldstrafe in Höhe von 273,50 Euro.
Kurz vor 11:00 Uhr leiteten die Einsatzkräfte einen Reisebus mit
mehreren Insassen zum PWC "Am Heidenholz" ab. Ein Bulgare (44 Jahre)
durfte nicht weiterreisen, da er zum Haftantritt nicht vorstellig
wurde. Das Amtsgericht Pinneberg verurteilte den Gesuchten wegen
Trunkenheit im Verkehr. Die geforderte Geldstrafe konnte er nicht
aufbringen. Im Anschluss verbrachten die Beamten den Verurteilten zum
Haftantritt für die nächsten 100 Tage in die Justizvollzugsanstalt
Dresden.
Nach Mitternacht, am 07. März 2018, geriet ein Rumäne in den Fokus
der Einsatzkräfte auf der Bundesautobahn 17.
Fahndungserfolg!
Der rumänische Staatsangehörige (36 Jahre) wurde mit drei
nationalen Haftbefehlen gesucht. Wegen Eigentumskriminalität in
München und Hamburg wurde er mehrfach polizeibekannt. Aufgrund seiner
kriminellen Handlungen verhängte die Freie und Hansestadt Hamburg
gegen den Rumänen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für das
Bundesgebiet. Jetzt kam er erneut zur Einreise und seine Festnahme
erfolgte nach der Überprüfung seiner Personalien.
Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung hatte der
Kriminelle seinen Haftantritt in Dresden für die nächsten 500 Tage.
Nach der Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe erfolgt seine
Abschiebung nach Rumänien.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 07.03.2018 - 14:49 Uhr
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