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Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vollstreckt

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(ots) - Am Mittwochmorgen gegen 7:30 Uhr
kontrollierten Bundespolizisten einen Kleintransporter auf der
Bundesautobahn 12. Der 30-jährige Beifahrer wurde mit Haftbefehl
gesucht.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte gegen den Mann im Oktober
2017 einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
und Fahren ohne Pflichtversicherung erlassen. Das Amtsgericht
Cloppenburg verurteilte den Letten zur Zahlung einer Geldstrafe in
Höhe von 1200 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen.

Weil der gesuchte Mann die geforderte Geldstrafe vor Ort nicht
begleichen konnte, brachten ihn die Beamten in eine Brandenburger
Justizvollzugsanstalt.




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- Pressestelle -
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Datum: 07.03.2018 - 16:23 Uhr
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