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Erst Strafe zahlen, dann reisen

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(ots) - Bundespolizei vollstreckt am Flughafen
Düsseldorf in den gestrigen Abendstunden einen Haftbefehl gegen einen
41-jährigen tunesischen Staatsangehörigen.

Der 41-Jährige wollte ursprünglich von Düsseldorf nach Tunis
fliegen. Bundespolizisten stellten bei der Kontrolle seiner
Ausweispapiere während seiner Ausreise jedoch unmittelbar fest, dass
er wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit Haftbefehl von der
Staatsanwaltschaft Kempten gesucht wurde. Nun stand der Mann vor der
Wahl, die geforderte Strafe von 2.770 Euro zu zahlen, oder
ersatzweise 90 Tage in Haft zu gehen.

Er entschied sich schnell, zahlte den Geldbetrag bei der
Bundespolizei ein und konnte seine Reise noch fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Achim Berkenkötter
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 08.03.2018 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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