Zwei erhebliche alkoholisierte Fahrzeugführer in Neubrandenburg kontrolliert - beide zudem ohne Fahrerlaubnis
(ots) - In der Nacht vom 08.03.2018 zum 09.03.2018
wurden in Neubrandenburg zwei Fahrzeugführer festgestellt, die ohne
Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt haben.
Im ersten Fall ist den Beamten des Polizeihauptreviers
Neubrandenburg am 08.03.2018 um 21:30 Uhr in der Stargarder Straße
ein Fahrzeug aufgefallen, welches am Vortag in einen Verkehrsunfall
unter Alkoholeinfluss und mit Fahrerflucht verwickelt war, in dessen
Folge dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Aus diesem
Grund haben sich die Beamten entschlossen, das Fahrzeug anzuhalten.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ist den Beamten sofort der
starke Atemalkoholgeruch bei dem 57-jährigen Fahrzeugführer
aufgefallen. Der durchgeführte Atemalkoholtest hatte einen Wert von
2,34 Promille ergeben. Der 57-Jährige wurde zur Blutprobenentnahme in
das Neubrandenburger Klinikum verbracht. Da das die zweite Autofahrt
unter Alkoholeinfluss innerhalb von zwei Tagen war, haben die Beamten
aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen den Fahrzeugschlüssel des
Fahrzeugs sichergestellt. Der 57-Jährige wurde belehrt, dass er den
Fahrzeugschlüssel nur in Begleitung einer nüchternen Person mit einer
gültigen Fahrerlaubnis im Polizeihauptrevier Neubrandenburg abholen
kann.
Die zweite Trunkenheitsfahrt der letzten Nacht haben Polizeibeamte
am heutigen 09.03.2018 um 02:10 Uhr auf der B96 festgestellt. Auf
Höhe der Kreuzung Platanenstraße haben sie ein Fahrzeug der Marke VW
Golf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auf Nachfrage konnte der
38-jährige Fahrzeugführer keinen Führerschein aushändigen. Im Rahmen
der Verkehrskontrolle sprach der 38-Jährige sehr undeutlich und
zeigte ein auffälliges Verhalten. Ein daraufhin durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Daraufhin wurde
der Berliner zur Blutprobenentnahme in das Neubrandenburger Klinikum
gebracht. Nach der Belehrung, dass er kein Fahrzeug im öffentlichen
Straßenverkehr führen darf, wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen
entlassen.
In beiden Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Führens eines
Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol gemäß § 316 StGB und des
Führens eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Fahrerlaubnis gemäß
§ 21 StVG erstattet.
Rückfragen bitte an:
Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5007
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de
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Datum: 09.03.2018 - 11:37 Uhr
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