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Fahndungsmaßnahmen von Landes- und Bundespolizei

ID: 1848954

(ots) - Fahndungsmaßnahmen von Landes- und Bundespolizei

Landes- und Bundespolizei führten am 9. März 2018 in der Zeit von
17:00 bis 24:00 Uhr gemeinsame Fahndungsmaßnahmen im Bereich des
Erfurter Hauptbahnhofes durch. Beide Behörden waren in dem
koordinierten Einsatz jeweils in ihrer eigenen Zuständigkeit tätig.
Ziel war es unter anderem, Erkenntnisse zu gewinnen, die zur
Erhellung des Dunkelfeldes in den jeweiligen Deliktsbereichen
beitragen.

Im Fokus der Fahndungsmaßnahmen der Landespolizei stand dabei die
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität. Dabei wurden circa 75 Personen
kontrolliert. Gegen insgesamt sechs Personen wurden
Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
eingeleitet.

Bei der Kontrolle eines 19-jährigen Slowaken wurden neben
Betäubungsmitteln, ein Teleskopschlagstock sowie unverzollte
Zigaretten festgestellt. Die Betäubungsmittel hatte der Mann in
Kaffeeverpackungen versteckt. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren
wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Abgabenordnung
eingeleitet.

Die Bundespolizei zielte bei ihren Maßnahmen auf die Bekämpfung
der unerlaubten Migration. Dabei hatte sie auch die im Bereich
verkehrenden Züge im Blick. Während des Einsatzes hat die
Bundespolizei über 50 Personen kontrolliert.

Im Bereich illegaler Migration stellten die Beamten lediglich
einen 35-jährigen syrischen Staatsangehörigen und zwei Afghanen (22
und 30 Jahre) fest, die unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist waren.
Gegen die Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes
gegen Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Weil der 35-jährige Syrer eine
geringe Menge Marihuana dabei hatte, bekam er auch noch eine Anzeige
wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen kontrollierte die Bundespolizei




auch einen 23-jährigen Deutschen, der ein Tütchen mit kristalliner
Substanz dabei hatte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten
die Beamten zudem fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft
Erfurt mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Einen Haftbefehl hatte
die Behörde wegen Urkundenfälschung erlassen. In den beiden anderen
Fällen hatte sie Erzwingungshaft wegen nicht bezahlter Bußgelder
angeordnet. Der in Erfurt wohnende Mann wurde in die
Justizvollzugsanstalt Tonna eingeliefert. Da es sich bei der oben
genannten kristallinen Substanz um eine geringe Menge Amphetamine
handelte, leiteten die Beamten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den 23-Jährigen ein.

Auch gegen einen 31-jährigen Deutschen lag ein Haftbefehl vor.
Diesen hatte das Landgericht Meiningen erlassen, weil der Mann gegen
Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Dem Verfahren zu Grunde lag ein
durch den 31-Jährigen begangener Diebstahl. Außerdem war er von der
Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Betruges zur Aufenthaltsermittlung
ausgeschrieben. Der ohne festen Wohnsitz lebende Mann soll am 10.
März 2018 dem Haftrichter vorgeführt werden. Weil er außerdem ein
verbotenes Einhandmesser dabei hatte, bekam er noch eine Anzeige
wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Ein 30-jähriger Deutscher war von der Staatsanwaltschaft Gera in
drei Fällen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Dabei handelte
es sich um Erschleichen von Leistungen, Betrug und Verstoß gegen
Weisungen während der Führungsaufsicht.

Ein 26-jähriger niederländischer Staatsangehöriger hatte eine
geringe Menge Marihuana sowie zwei Tütchen mit Amphetaminen dabei.
Auch hier gab es eine Anzeige. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft
die Zahlung einer Sicherheitsleistung zur Sicherung des Verfahrens
an, weil der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

Die weiteren Ermittlungen zu den von der Bundespolizei
festgestellten Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden
durch die Polizei des Freistaates Thüringen geführt.

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Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
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Datum: 10.03.2018 - 00:14 Uhr
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