Pressemeldung PI Goslar, 10.03.18
(ots) - 1. Motorroller ohne Versicherungsschutz
Am Freitag, gegen 16.00 Uhr, fiel einer Funkstreife in
Goslar-Oker, Wolfenbütteler Str., ein Motorroller mit einem nicht
gültigen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2017 auf. Bei der
folgenden Verkehrskontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass kein
gültiger Versicherungsschutz für den Motorroller bestand. Gegen den
26-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet und
die Weiterfahrt untersagt. Es wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass für derartige versicherungspflichtige Fahrzeuge ab
dem 01. März neue Versicherungskennzeichen erforderlich sind. Für das
Jahr 2018 gelten "blaue" Versicherungskennzeichen!
Görlich, PHK
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Datum: 10.03.2018 - 09:42 Uhr
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