Nachtrag zu:Gemeinsame Presserklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei Bielefeld und Polizei Minden-Lübbecke zu:Leichenfund in Hille- MK findet Leiche auf dem Grundstück des Tatverdächtigen
(ots) - KL/Bielefeld/Minden-Lübbecke/Hille- Die
Mordkommission Wilhelm hat im Rahmen ihrer Durchsuchungsmaßnahmen am
Mittwoch, 14.03.2018, auf dem Grundstück des 51-Jährigen eine
vergrabene Leiche entdeckt.
Als sich die Beamten beim Durchsuchen des Außenbereiches einem
kleinen Wäldchen näherten, schlugen die Leichenspürhunde an und
führten die Ermittler zu einer kleinen Senke. Dort fanden die Beamten
einen Leichnam, der circa einen Meter tief in dem Waldboden vergraben
war.
Die Identität des Leichnams wird vermutlich erst nach der
Obduktion zweifelsfrei feststehen.
Die Ermittlungen dauern an. Die Suchmaßnahmen werden fortgeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.03.2018 - 17:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1852082
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nachtrag zu:Gemeinsame Presserklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei Bielefeld und Polizei Minden-Lübbecke zu:Leichenfund in Hille- MK findet Leiche auf dem Grundstück des Tatverdächtigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).