Bönningstedt - Handy und Gurtkontrollen
(ots) - Gestern haben Beamte der Polizeistation
Bönningstedt, der Polizeistation Quickborn und des Polizeireviers
Rellingen eine umfangreiche Verkehrskontrolle durchgeführt.
Im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktaktion kontrollierten
sieben Beamte in der Zeit von 08:30 - 15:30 Uhr die
Verkehrsteilnehmer in der Kieler Straße in Bönningstedt. Der Focus
der Kontrolle lag auf der Gurtpflicht und der Handynutzung während
der Fahrt.
Das die Kontrolle berechtig war, zeigte das erschreckend hohe
Ergebnis von 34 Verstößen gegen die Anschnallpflicht und 20
Verkehrsteilnehmern die während der Fahrt das Handy nutzten. Ein
weiterer Verkehrsteilnehmer war ohne die erforderliche Fahrerlaubnis
unterwegs. Gegen ihn wurde eine entsprechende Strafanzeige gefertigt.
Wie gefährlich die Nutzung des Handys während der Fahrt ist, zeigt
die Tatsache, dass man sich knapp 30m im "Blindflug" befindet, wenn
man bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h für zwei Sekunden auf sein
Handy schaut.
Insbesondere aufgrund der hohen Zahl der Handynutzer werden auch
in der nächsten Zeit weitere Kontrollen in dem Bereich Handy und
Gurtplicht erfolgen.
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Arnd Habermann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg(at)polizei.landsh.de
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.03.2018 - 14:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1852724
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SE
Stadt:
Bad Segeberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bönningstedt - Handy und Gurtkontrollen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Segeberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).