Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Bundespolizeiinspektion Stuttgart: Strafvollstreckung wegen Beleidigung
(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am
Donnerstagmorgen (15.03.2018) gegen 09.45 Uhr einen 36-Jährigen im
Bahnhof Esslingen am Neckar festgenommen. Die Polizeibeamten
überprüften die Personalien des Mannes im Rahmen einer
Personenkontrolle. Hierbei stellte sich heraus, dass der bereits
wegen Beleidigung verurteilte deutsche Staatsangehörige von der
Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl
gesucht wurde, da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlt
hatte. Der wohnsitzlose Mann konnte die noch offene Strafe nicht
begleichen, sodass er nun ersatzweise für 80 Tage ins Gefängnis muss.
Eine Streife der Bundespolizei brachte ihn anschließend in eine
Justizvollzugsanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.03.2018 - 12:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1853389
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Esslingen am Neckar
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Bundespolizeiinspektion Stuttgart: Strafvollstreckung wegen Beleidigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).