Geschäftsführer einer Baufirma wird zu 16 Monaten Haft verurteilt;
Hauptzollamt Osnabrück deckt Sozialbetrug auf
(ots) -
Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte am 18.01.2018 einen
44-jährigen Geschäftsführer einer Baufirma aus dem Landkreis Vechta
wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 27
Fällen, Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie
Insolvenzverschleppung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr
und vier Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei
Jahre ausgesetzt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte
Barauszahlungen von Schwarzlöhnen über mehr als zwei Jahre mit
fingierten Zahlungen und Scheinrechnungen verschleiert und somit
Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge nicht abgeführt. Dadurch
ist den Sozialkassen ein Schaden von rund 94.000 Euro und dem
Finanzamt von circa 37.000 Euro entstanden. Erschwerend kam noch
hinzu, dass der Angeklagte nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der
Baufirma erst verspätet einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Vechta
stellte.
"Für den entstandenen Schaden muss der Beschuldigte aufkommen", so
der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 19.03.2018 - 09:19 Uhr
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