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180320-1. Zielgerichtete Verkehrskontrollen der Kontrollgruppe "Autoposer"

ID: 1855570

(ots) - Zeit: 15.03.2018 bis 18.03.2018 Ort: Hamburger
Stadtgebiet

Im Rahmen von zielgerichteten Kontrollmaßnahmen mit dem
Schwerpunkt "Unterbinden von unnötig verursachtem Lärm", überprüfte
die Kontrollgruppe "Autoposer" im genannten Zeitraum insgesamt 36
Fahrzeuge.

Aus den Verkehrskontrollen resultierten folgende Ergebnisse:

-1 x Fahren unter dem Einfluss alkoholischer Getränke -3 x
Fahren ohne Fahrerlaubnis -2 x Verstoß gegen die Abgabenordnung
(Steuervergehen) -8 x Erlöschen der Betriebserlaubnis -3 x
Fahrzeugsicherstellungen -5 x Rotlichtfahrten (zweimal über eine
Sekunde) -4 x Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt -1 x
Geschwindigkeitsverstoß (129km/h bei erlaubten 80km/h) -1 x
Beförderung eines Kindes (4 Jahre) ohne jegliche Sicherung -2 x
Verursachen von unnötigem Lärm -2 x Missbrauch von roten
Dauerkennzeichen

Besonders sind hierbei folgende Sachverhalte aufzuführen:

Am 15.03.2018, um 17:10 Uhr, befuhr ein 51-jähriger Deutscher mit
seinem Lkw Dodge RAM (400 PS)die Spaldingstraße in Richtung
stadteinwärts. Da er einer zivilen Streifenwagenbesatzung
außergewöhnlich laut erschien, wurde er angehalten und das Fahrzeug
einer technischen Überprüfung unterzogen. Eine durchgeführte
Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 100,9 Dezibel statt der
zugelassenen 84 Dezibel. Bei einer intensiven Nachschau wurde
außerdem festgestellt, dass die originalen Mittelschalldämpfer
ausgetauscht worden waren. Die verbauten Zubehörteile hatten keinen
Zulässigkeitsnachweis. In Verbindung mit der Geräuschverschlechterung
erlosch hier die Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug wurde zum Zwecke der
gutachterlichen Beweiserhebung sichergestellt. Ein amtlich
anerkannter Sachverständiger bestätigte inzwischen die
Feststellungen der eingesetzten Polizeibeamten.





Am selben Abend zeigte ein 24-jähriger Kroate mit seinem Pkw
Mercedes CL 600 (512 PS) ein szenetypisches Lärmverhalten im Bereich
der Binnenalster. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugs
wurde die Ursache für das enorm laute Fahrgeräusch festgestellt. Das
Entfernen beider Endschalldämpfer führte zu einer erheblichen
Geräuschverschlechterung und somit auch zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis. Darüber hinaus wurde eine nicht genehmigte
Rad-Reifenkombination in Verbindung mit Distanzringen festgestellt.
Das Fahrzeug wurde ebenfalls sichergestellt und einem Gutachter
vorgeführt, welcher die Feststellungen der Beamten und bestätigte.

Im Rahmen einer zivilen Streifenfahrt auf der Autobahn A1 am
Freitagabend geriet ein Pkw Mercedes E350 CDI (231 PS) in Höhe der
Anschlussstelle Stillhorn ins Visier der Polizeibeamten. Mittels
geeichter Video-Messtechnik dokumentierten sie mehrere
Geschwindigkeitsverstöße bis zur Anschlussstelle Maschen. Unter
anderem wurden 129 km/h bei zulässigen 80 km/h ermittelt. Bei einer
anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der
Pkw, welcher für fünf Personen zugelassen war, war mit sechs Personen
besetzt war. Auf der Rückbank saß ein vierjähriger Junge ohne
jegliche Sicherung auf dem Schoß seiner Großmutter. Darüber hinaus
räumte der 49-jährige afghanische Fahrzeugführer ein, dass er mit den
roten Händlerkennzeichen seines Bruders Fahrten zu privatem Zwecke
durchführe. Dies stellt einen Verstoß gegen die Abgabenordnung dar.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Kennzeichenschilder
sichergestellt und das Fahrzeug vor Ort verkehrssicher abgestellt.

In den späten Samstagabendstunden fiel ebenfalls durch
lärmposendes Verhalten im Bereich der Binnenalster ein Mercedes CLS
350 d (258 PS) auf. Bei einer anschließenden Fahrzeugüberprüfung
wurden technische Abweichungen vom zugelassenen Fahrzeugzustand
festgestellt. Es fehlten die Zulässigkeitsnachweise für die verbaute
Rad-Reifenkombination und ein mit Kabelbindern installiertes
Soundmodul. Letzteres sorgte für ein deutlich zu hohes Fahrgeräusch.
Gegen den 29-jährigen Türken wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und wird durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet.

Ebenfalls am Samstagabend fiel den Beamten auf dem Schiffbeker Weg
in Fahrtrichtung Bundesautobahn 24 der Fahrer eines Porsche Cayenne
Turbo (450 PS)auf, der mit mehreren spontanen und ruckartigen
Fahrstreifenwechseln andere Verkehrsteilnehmer überholte. Hierbei
hielt er bei keinem seiner Manöver den notwendigen Sicherheitsabstand
ein. Bedingt durch dieses Fahrverhalten musste der Fahrzeugführer
permanent bremsen, um danach wieder stark zu beschleunigen. Das
Fahrzeug wurde in Höhe Jenfelder Allee/ Rodigallee angehalten, direkt
nachdem der Fahrer eine Rotlicht anzeigende Ampel missachtete.
Während der Kontaktaufnahme zum Fahrer, einem 41-jährigen Tunesier,
nahmen die Beamten Atemalkoholgeruch wahr. Zudem konnte sich der
Fahrer nicht ausweisen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest
ergab einen Wert von 0,80 Promille. Infolge der enthemmten Fahrweise
und den Ausfallerscheinungen wurde ein Strafverfahren wegen des
Verdachts der Trunkenheitsfahrt eröffnet. Der 41-Jährige wurde zwecks
Blutprobenentnahme dem Polizeikommissariat 38 zugeführt. Während der
Identitätsfeststellung gab der Fahrer den Beamten gegenüber mehrere
falsche Personalien an. Erst ein Abgleich seiner Fingerabdrücke
ergab, dass es sich bei dem Fahrer um einen polizeibekannten Mann
handelte, welchem die Fahrerlaubnis entzogen war. Auf Nachfrage,
warum er mit einem Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs sei,
antwortete dieser, dass er in der kommenden Woche einen MPU-Termin
habe und sich in Aussicht auf die Wiedererlangung seiner
Fahrerlaubnis bereits diesen Wagen gekauft habe. Diesbezüglich
erhielt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis. Ein Strafverfahren wegen
des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurde eingeleitet und
die Weiterfahrt untersagt.

Im Bereich St.Pauli fiel in der Nacht zu Sonntag ein schwarzer
Mercedes-Benz CLS 350 CGI (292 PS) auf. Der 30-jährige türkische
Fahrer startete seine Fahrt mit aufheulendem Motor und zeigte im
weiteren Verlauf eine aggressive Fahrweise. Die Beamten stoppten den
Sportwagen, führten eine technische Kontrolle des Fahrzeuges durch
und überprüften die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers. Erste
Ermittlungen ergaben auch in diesem Fall, dass der Fahrer über keine
Fahrerlaubnis verfügte. Nach eigenen Angaben nutzte er das
Kundenfahrzeug aus der Werkstatt, in der er arbeite, ohne das Wissen
des Eigentümers. Das Fahrzeug wurde verkehrssicher abgestellt und der
Fahrzeugschlüssel zur Eigentumssicherung sichergestellt.

Die Kontrollgruppe "Autoposer" wird auch in Zukunft
Schwerpunkteinsätze im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen,
unnötigen Lärm und unzulässige technische Veränderungen durchführen.

Th.




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Evi Theodoridou
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Datum: 20.03.2018 - 11:14 Uhr
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