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Wabern: 17-Jähriger ohne Führerschein flüchtet vor Polizei

ID: 1857040

(ots) - Wabern 17-Jähriger ohne gültige Fahrerlaubnis
flüchtet mit Pkw vor Polizei - Bei Flucht auf Polizeibeamten
zugefahren Tatzeit: 22.03.2018, 00:30 Uhr In der vergangenen Nacht
entzog sich eine 17-Jähriger aus dem Schwalm-Eder-Kreis einer
Polizeikontrolle indem er mit überhöhter Geschwindigkeit vor der
Polizei flüchtete und bei seiner Flucht direkt auf einen
Polizeibeamten zufuhr. Der Flüchtige konnte später an seiner
Wohnanschrift festgenommen werden, wobei er auf die Polizeibeamten
einschlug und trat. Der 17-Jährige war mit seinem Pkw in Zennern, in
der Mainzer Straße einer Polizeistreife aufgefallen. Als er die
Polizeistreife bemerkte, beschleunigte er seinen Mercedes stark und
fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Wabern.
Während der Fahrt schaltete er zudem noch das Licht seines Fahrzeugs
aus. In der Wilhelm-Dillich-Straße in Wabern geriet der 17-Jährige in
eine Sackgasse und wurde durch die Polizei gestellt. Als die
Polizisten aus ihrem Streifenwagen ausgestiegen waren, beschleunigte
er erneut und fuhr direkt auf einen Beamten zu, welche aber noch
rechtzeitig zur Seite gehen konnte. Der 17-Jährige fuhr rücksichtslos
an dem Beamten vorbei und entfernte sich. Wenig später konnte er an
der Wohnanschrift angetroffen werden. Beim Anblick der Polizeibeamten
flüchtete er jedoch erneut über den Balkon des ersten Obergeschosses
des Wohnhauses. Kurz vor halb drei in der Nacht konnte der Flüchtige
wieder zuhause angetroffen werden. Er versuchte erneut durch ein
Badfenster des zweiten Obergeschosses zu flüchten. Die Polizisten
konnten ihn jedoch wieder in das Bad zurückziehen, hierbei leistete
er erheblichen Widerstand gegen seine Festnahme indem er nach den
Beamten trat und schlug. Wegen des Verdachts des Alkohol- oder
Drogenkonsums wurde in den Räumen der Polizeistation Fritzlar zwei




Blutentnahmen durchgeführt. Seine vorläufige Fahrerlaubnis für das
begleitete Fahren wurde sichergestellt. Gegen den 17-Jährigen wurde
ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, versuchter
gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte und
Beleidigung eingeleitet. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen an Erziehungsberechtigte übergeben. Markus Brettschneider,
PHK -Pressesprecher-




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Datum: 22.03.2018 - 11:16 Uhr
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