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20 illegal Beschäftigte in der Fleischbranche;

Zoll führte Prüfungen durch

ID: 1857116

(ots) -
Am 13. März 2018 stellten Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück im
Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung in der Fleischbranche bei
einer Firma im Landkreis Cloppenburg 20 Arbeitnehmer fest, die weder
eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Arbeitserlaubnis hatten.

Es handelte sich hierbei um Beschäftigte einer Werkvertragsfirma.
Sie wiesen sich bei der Kontrolle mit rumänischen Identitätskarten
aus. Da es sich bei den vorgelegten Dokumenten um Fälschungen
handelte, wurden die Originalpässe in Begleitung von Beamten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus ihren Wohnungen geholt. Dabei
stellte sich heraus, dass die Arbeitnehmer aus den Ländern Ukraine,
Moldawien und Russland stammten. Einen Aufenthaltstitel, der ihnen
die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen sie nicht.

Gegen die Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. Das
zuständige Ausländeramt forderte die Arbeitnehmer auf, Deutschland
bis zum 19.03.2018 zu verlassen und zum Beweis eine
Grenzübertrittsbescheinigung zuzusenden. Gegen den Arbeitgeber wird
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung weiter ermittelt.

Zusatzinformation

Die oben genannten Feststellungen waren ein Bestandteil einer
regionalen Schwerpunktprüfung in der Fleischbranche. Daran waren 65
Beamte und Beamtinnen des Hauptzollamts Osnabrück beteiligt. Ziel der
Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung. Es wurden insgesamt 12 Firmen im Bezirk des
Hauptzollamts Osnabrück kontrolliert. Hierbei befragten die Zöllner
die Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften
Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.

Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 29 Fällen Unstimmigkeiten
ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich
dabei in vier Fällen um Hinweise, dass die Betriebe nicht den




vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In 21 Fällen sind Ausländer ohne
erforderliche Arbeitsgenehmigungen tätig gewesen. Darüber hinaus gab
es in 4 Fällen Anhaltspunkte, dass gegen
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere
Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 22.03.2018 - 12:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Osnabrück



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