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Mann innerhalb der Bewährungszeit festgenommen - sechs Fahndungsausschreibungen

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(ots) -
Im Düsseldorfer Hauptbahnhof wurde am Freitagmorgen (23. März) um
7.00 Uhr ein 37-jähriger Deutscher überprüft. Der Mann musste
aufgrund von zwei Haftbefehlen in die Justizvollzugsanstalt. Zudem
bestanden vier Aufenthaltsermittlungen gegen ihn.

Bei einer Kontrolle der Bundespolizei machte der Mann
unglaubwürdige Angaben zu seinen Personalien, woraufhin er mit zur
Dienststelle genommen wurde. Ein Personalausweis konnte bei der
Durchsuchung aufgefunden werden. Der mündlich angegebene Name war
tatsächlich nicht der richtige.

Es stellte sich heraus, dass gegen den Mann sechs Fahndungen
bestanden und er sich aktuell in einer Bewährungszeit befand.

Da der Deutsche gegen seine Auflage innerhalb seiner
Bewährungsstrafe verstoßen hatte, wurde er mit einem
Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichtes Köln gesucht. In dieser
Sicherungshaft soll darüber entschieden werden, ob die Bewährung des
Verurteilten aufgrund seiner Verstöße widerrufen und in eine
Freiheitsstrafe umgewandelt wird.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt verurteilte den 37-Jährigen
wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung zu einer
Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro. Davon hatte er bereits
schon eine Tilgung vorgenommen, sodass er nur noch 1040 Euro oder
ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 26 Tagen zu verbüßen hatte.

Die Aufenthaltsermittlungen wegen Unterschlagung, Diebstahl und
zweimal Erschleichen von Leistungen stammten von den
Staatsanwaltschaften Duisburg, Osnabrück, Mannheim und Hamburg.

Aufgrund dieser beiden Haftbefehle wurde der 37-Jährige an die
Justizvollzugsanstalt übergeben.




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Datum: 23.03.2018 - 14:45 Uhr
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