Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am Samstag, 24.03.2018, gegen 13:50 Uhr wurde
in der Schifferstadter Straße ein Radfahrer einer Kontrolle
unterzogen, der offensichtlich mit hoher Geschwindigkeit unterwegs
war. Bei der Kontrolle wurde dann festgestellt, dass es sich bei dem
Zweirad nicht um ein sogenanntes E-Bike handelte, sondern um ein
sogenanntes Pedelec. Das geführte Pedelec kann zur Unterstützung der
Muskelkraft eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h erreichen. Im
Unterschied zu Fahrrädern und E-Bikes ist das Pedelec führerschein-
und versicherungspflichtig (Versicherungskennzeichen erforderlich).
Außerdem besteht dafür eine Helmpflicht. Da alles nicht vorhanden
war, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der
Verstoß gegen die Helmpflicht wird darin mit aufgeführt. Die
Weiterfahrt wurde untersagt. Die Polizei rät, sich beim Kauf eines
elektrisch unterstützten Fahrrades genau über die
Fahrer-/Halterpflichten zu informieren.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Schifferstadt
Telefon: 06235-495-0
E-Mail: pischifferstadt(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen
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Datum: 25.03.2018 - 10:50 Uhr
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