Italien - Schweiz - Deutschland
(ots) - Gleich vier illegal eingereiste Personen
stellte die Bundespolizei am Dienstagnachmittag in einer Tram aus
Basel in Friedlingen fest. Keiner der jungen Männer konnte ein
Grenzübertrittsdokument vorweisen. Einer der Männer wollte sich mit
einen Ausgangsschein einer schweizerischen Asyleinrichtung ausweisen.
Alle vier wurden durch die Bundespolizei einer EURODAC-Recherche
unterzogen. Heraus kam, dass es sich bei den ausweislosen Personen um
drei gambische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 19 Jahren und
einen 16-jährigen somalischen Staatsangehörigen handelt. Während
einer der illegal eingereisten Männer sich bereist im schweizerischen
Asylverfahren befindet, waren die andern drei sowohl in der Schweiz
als auch in Italien registriert worden. Da alle Schutzgesuche
stellten, wurde der 16-Jährige an eine Jugendeinrichtung im Landkreis
Lörrach übergeben, die drei Erwachsenen an die
Landeserstaufnahmestelle für Asylbewerber verwiesen. Dort wird über
das weitere Verfahren entschieden. Mit im Gepäck hatten alle eine
Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.
Das EURODAC-System: Mit dem europäischen daktyloskopischen System
Eurodac werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen
Einwanderern europaweit abgeglichen. Danach nehmen die
Mitgliedstaaten von mindestens 14 Jahre alten Asylbewerbern nach
Antragstellung oder von illegal an der Außengrenze oder im grenznahen
Raum angetroffenen Ausländern ihre jeweiligen Fingerabdrücke ab und
übermitteln diese in digitalisierter Form an eine zentrale Stelle,
die über die technische Ausstattung zur Speicherung und zum Abgleich
verfügt. Dabei werden die Fingerabdruckdaten, eine von dem
einspeichernden Mitgliedstaat vergebene Referenznummer und
Verfahrensdaten übermittelt. Als Ergebnis des elektronischen
Abgleichs wird dem anfragenden Mitgliedstaat mitgeteilt, ob in der
Zentraleinheit bereits übereinstimmende Fingerabdruckdaten vorhanden
sind oder nicht. Im Trefferfall werden zusätzliche Verfahrensdaten
übermittelt. Anhand dieser Angaben kann festgestellt werden, ob die
betreffende Person vorher in einem oder mehreren anderen
Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt hat. In Deutschland
fungiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als
zentrale Stelle für das Eurodac-System.
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Thomas Gerbert
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Datum: 28.03.2018 - 09:08 Uhr
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