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Chef bewahrt Mitarbeiter vor Gefängnisstrafe

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(ots) - Der Chef eines mit Haftbefehl gesuchten
Mannes beglich am Mittwoch dessen Geldstrafe in Höhe von mehreren
tausend Euro. Durch die Zahlung bewahrte er seinen Mitarbeiter vor
dem Gefängnis.

Mittwochvormittag gegen 10 Uhr kontrollierten Bundespolizisten
einen 38-jährigen Mann als Fahrer eines Kleintransporters auf der
Bundesautobahn 12. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die
Staatsanwaltschaft München seit 2011 per Vollstreckungshaftbefehl
nach dem polnischen Staatsangehörigen sucht.

Das Amtsgericht München verurteilte den in Bayern lebenden Polen
bereits im November 2010 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro bzw. einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.

Weil der Arbeitgeber des in einem Logistikunternehmen
beschäftigten Mannes nicht drei Monate auf seinen Mitarbeiter
verzichten wollte, beglich er die komplette Geldstrafe zuzüglich der
geforderten Verfahrenskosten von ca. 180 Euro. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen wurde der 38-jährige Mann wieder auf freien
Fuß belassen.




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Datum: 29.03.2018 - 12:57 Uhr
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