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Kommunen können Kofinanzierungshilfen abrufen/



Vergaberat hat sich konstituiert

ID: 1861983

(ots) - In der Koalitionsvereinbarung für die jetzige
Legislaturperiode wurde vereinbart, dass der Kofinanzierungsfonds zur
Unterstützung der kommunalen Ebene fortgeführt werden soll. Die
finanziellen Mittel dafür sollen jährlich aus dem Strategiefonds des
Landes zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat der
Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bereits die
ersten 10,0 Mio. EUR genehmigt und er berät derzeit darüber, weitere
10,0 Mio. EUR für 2018 bereitzustellen.

Innenminister Caffier: "Die Landesregierung stellt diese Mittel
zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es den
Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht
ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen."

Die neue Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle
Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von
Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger
sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände.
Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit
des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Ein Rechtsanspruch
besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der
Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.

Auf seiner konstituierenden Sitzung am 27.03.2018 im
Innenministerium beschloss der Vergaberat, 20 Vorhaben mit einer
Summe von rd. 4,7 Mio. EUR zu fördern und dadurch Investitionen in
Höhe von 18,9 Mio. EUR zu ermöglichen. Zu den Vorhaben gehören z.B.
der Neubau von Kita und Hort in Schlagsdorf (Landkreis
Nordwestmecklenburg), der Straßenausbau Wollweberstraße in Friedland
(Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) oder der Neubau eines
Hortgebäudes in Loitz und die Dachsanierung im Historisch-Technischen
Museum Peenemünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald).





"Die Hebelwirkung dieser Finanzhilfen ist recht groß", freut sich
Minister Caffier. "Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und
kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr
wichtige Vorhaben finanziell abzusichern. Das letzte Förderprogramm
war ein Erfolgsmodell, und ich bin sicher, dass auch dieses die
Kommunen wieder unterstützen wird, von verschiedenen
Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu
profitieren.

Nach dem Auslaufen der Kofinanzierungsrichtlinie der letzten
Legislaturperiode musste zunächst eine neue Richtlinie erarbeitet
werde. Diese wurde zwischen des Ressorts abgestimmt und dem
Landesrechnungshofes zur Anhörung vorgelegt. Die darin enthaltenen
Neuregelungen betrafen beispielsweise die Erhöhung der Zahl der
kofinanzierungsfähigen Richtlinien, die Erweiterung des Kreises der
potentiellen Zuwendungsempfänger um die Landkreise, die Abhängigkeit
der Förderquote von der Leistungsfähigkeit der Kommune (RUBIKON)
sowie die Einführung eines Mindest- (10.000 EUR) und
Höchstzuwendungsbetrages (1,0 Mio. EUR) für die von den Kommunen
beantragten Investitionen.

Mit dem letzten Kofinanzierungsprogramm (2012-2016) i.H.v.
insgesamt 50,0 Mio. EUR konnten 350 Anträge gefördert werden. Damit
konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von rund 230 Mio. EUR u.a.
für Kindertages- und Sportstätten, Schulen, Wegebau in ländlichen
Regionen, für städtebauliche Vorhaben oder für Technik und
Bauvorhaben im Brandschutz auslösen. Abzüglich der Förderungen der
Fachministerien betrug der kommunale Eigenanteil nur 33,0 Mio. EUR.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 29.03.2018 - 14:05 Uhr
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