Billerbeck, Raiffeisenstraße/ Vier junge Täter beim Vandalismus überrascht
(ots) -
Am 30.03.18, um 18.08 Uhr wurde die 30-jährige Betreiberin eines
Landhandels durch Lärm auf ihrem umzäunten Werksgelände aufmerksam.
Durchs Fenster beobachtete sie mehrere Jugendliche auf dem Gelände
gegen dort gelagerte Gegenstände schlagen. Augenblicklich stellte sie
die Personen und überraschte so noch einen 15-jährigen Billerbecker
mit einen werkseigenen Hammer in der Hand, womit augenscheinlich eine
Hupe eines Gabelstaplers zerstört wurde. Neben einer aufgebrachten
Öllache wiesen auch diverse Reifen Schlagmale auf. Durch ihr
beherztes Eingreifen, so schien es, verhinderte die Betreiberin
gerade noch einen weitaus größeren Schaden.
Der alarmierten Polizei standen anschließend zwei 14- und
15-jährige Billerbecker gegenüber, die sich nun wegen
Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verantworten müssen. Bei den
anderen beiden Tätern handelte es sich um einen 13-jährigen
Billerbecker und eine 13-jährige Billerbeckerin. Im Anschluss der
polizeilichen Maßnahmen wurden die jungen Täter in die Obhut ihrer
Erziehungsberechtigten übergeben. Von den Taten liegen
Videoaufzeichnungen vor. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe
von 500 EUR.
Rückfragen bitte an:
Polizei Coesfeld
Pressestelle
Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
http://coesfeld.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Coesfeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.04.2018 - 07:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1863125
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-COE
Stadt:
Coesfeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Billerbeck, Raiffeisenstraße/ Vier junge Täter beim Vandalismus überrascht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Coesfeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).