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Pressemitteilung der Polizeidirektion Main-Taunus vom 02.04.2018

ID: 1863164

(ots) - 1.Fahrzeugbrand auf der L3011, Sonntag,
01.04.2018, 15:26 Uhr

Am gestrigen Nachmittag kam es zu einem Pkw-Brand auf der
Landesstraße 3011 in Höhe der Gutenbergstraße Kriftel. Nach
bisherigen Erkenntnissen stand ein 40-jähriger Mann aus Frankfurt mit
seinem Renault Megane an einer roten Ampel. Vermutlich aufgrund eines
technischen Defekts fing sein Fahrzeug Feuer. Der Fahrer konnte sich
unverletzt retten. Die sofort verständigte Feuerwehr Kriftel konnte
den Brand löschen, jedoch entstand Totalschaden an dem Pkw. Durch den
Feuerwehreinsatz kam es zur zeitweisen Vollsperrung der Straße und
dadurch bedingten Verkehrsbehinderungen.

2.Kennzeichendiebstähle, Hofheim-Langenhain, festgestellt am
Sonntag, den 01.04.2018

In der Nacht von Samstag auf Sonntag ereigneten sich in
Hofheim-Langenhain mehrere Kennzeichendiebstähle. Die bisher noch
unbekannten Täter entwendeten teilweise eines, teilweise auch beide
Kennzeichen von geparkten Pkw. Einige dieser Kennzeichen konnten in
angrenzenden Gärten aufgefunden werden. Insgesamt waren acht
Fahrzeuge in der Gartenfeldstraße, Sportplatzstraße und An der Tann
betroffen. Im gleichen Zeitraum verwüsteten unbekannte Randalierer
eine Baustelle in der Straße In der Spilsit. Hierbei wurde eine
Dixi-Toilette beschädigt.

Hinweise nimmt die Polizei Hofheim unter der Rufnummer 06192 /
20790 entgegen.

3.Trunkenheitsfahrt, Kelkheim, 02.04.2018, 04:15 Uhr

Am frühen Montag fiel einer aufmerksamen Streife der Polizei
Kelkheim ein BMW durch seine merkwürdige Fahrweise auf. Der Grund
hierfür war schnell klar. Ein Atemalkoholtest bei dem 41-jährigen
Fahrer ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille. Er wurde für eine
anschließende Blutentnahme zur Polizeistation verbracht. Nun erwartet
ihn ein Strafverfahren.




4.Osterspaziergang endet in Strafanzeigen, Kriftel,
Rossertstraße, 01.04.2018

Am gestrigen Nachmittag fiel einer Streife ein 13-jähriger Junge
auf, der in der Rossertstraße mit einem sogenannten Hoverboard in
Begleitung seiner Tante auf der Straße fuhr. Da der Junge natürlich
nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist und das Hoverboard nicht
versichert war, wurde die Fahrt somit beendet. Nicht nur, dass das
Hoverboard sichergestellt wurde, auch mussten mehrere Anzeigen
geschrieben werden. Auch die Tante des minderjährigen Übeltäters
machte sich durch das Überlassen des Hoverboards strafbar.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal ausdrücklich
darauf hin, dass das Fahren mit diesen elektronischen Hoverboards im
öffentlichen Verkehrsraum zwingend eine gültige Fahrerlaubnis des
Fahrers voraussetzt. Auch muss das Gefährt versichert und zugelassen
sein. Da dies in der Regel nicht der Fall ist, sollte der Fahrspaß
auf Privatgelände begrenzt bleiben, um sich unnötigen Ärger zu
ersparen. Trotz häufiger ungläubiger Blicke gilt auch hier der
Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Pressemittelung verfasst von POK de Schultz.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
KvD.Hofheim.ppwh(at)polizei.hessen.de
Telefon: (06192) 2079-0
E-Mail: KvD.Hofheim.ppwh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 02.04.2018 - 08:04 Uhr
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