Zurück in die Schweiz
(ots) - Eine Kontrolle der Bundespolizei am
Autobahnzoll wurde am Karfreitagmorgen zwei afghanischen
Staatsbürgern zum Verhängnis. Diese wollten mit einem schweizerischen
Fahrzeug ins Bundesgebiet einreisen. Der Beifahrer konnte sich jedoch
nur mit einem schweizerischen Ausweis für vorläufig aufgenommene
Ausländer ausweisen. Der Ausweis ist jedoch kein gültiges
Grenzübertrittsdokument. Der 25-Jährige Afghane erhielt eine
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Der
36-jährige afghanische Fahrer, der in der Schweiz eine
Aufenthaltsbewilligung besitzt, wurde wegen Beihilfe zur unerlaubten
Einreise angezeigt. Beide reisten freiwillig in die Schweiz zurück.
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Datum: 03.04.2018 - 10:15 Uhr
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