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Kartuschen- und Knallmunition im Personenzug transportiert - Widerrechtlicher Gefahrguttransport von Wien nach Paris am Münchner Hauptbahnhof unterbunden

ID: 1863780

(ots) -
Beamte der Bayerischen Landespolizei konnten bereits am
Donnerstagmorgen (29. März) am Hauptbahnhof München einem 46-Jährigen
8.650 Schuss Munition abnehmen und sicherstellen. Diese war ohne die
erforderliche Gefahrgutdeklaration und widerrechtlich in einem
Personenzug von Wien nach München transportiert worden.

Gegen 07:50 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion 16 am
Gleis 22 des Münchner Hauptbahnhofes einen 46-jährigen Inder. Der der
deutschen Sprache nicht Mächtige führte einen augenscheinlich äußerst
schwer wirkenden Handgepäckkoffer mit sich. Er war mit dem Nightjet
462 aus Wien gekommen und nach ersten eigenen Angaben unterwegs nach
Paris.

In der Wache der PI 16 wurden bei der Durchsuchung des 48,5 Kg
schweren Koffers verschiedene Packungen mit Munition entdeckt. Es
handelte sich um 167 Pakete Knallpatronen und 3 Pakete
Tierabwehrpatronen.

Ermittlungen ergaben, dass der Inder im Auftrag eines
Österreichers die Munition nach Paris verbringen und dort der
Weitertransport mittels Flugzeugs nach Indien erfolgen sollte. Die
Munition war dort für eine Filmproduktion vorgesehen.

Der Inder handelte der Beförderungsrichtlinie der Deutschen Bahn
AG, Nr. 7.2.1, zuwider. Danach darf in einem Personenzug kein
Gefahrgut befördert werden! Die Bundespolizei übernahm
zuständigkeitshalber die Sachbearbeitung sowie die sichergestellte
Munition.

Da der ermittelte 37-jährige Eigentümer aus Österreich die
Munition nicht wie vereinbart abholte, wurden die 8.650 Patronen
mittlerweile von Spezialkräften der Bundespolizei übernommen. Sie
werden nun adäquat gelagert.

Gegen den Inder, der für den Transportauftrag lediglich 150 Euro
erhalten hatte, wird nun wegen Verdachts des Verstoßes gegen die
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende




Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und
auf Binnengewässern (GGVSEB) ermittelt.

Für die nicht ordnungsgemäße Verpackung, die Nichtanbringung
erforderlicher Gefahrgutzettel sowie der UN-Nummer und wegen der
fehlenden Stoffbezeichnung wird voraussichtlich ein Bußgeld in Höhe
von 2.300 Euro fällig.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 03.04.2018 - 11:33 Uhr
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
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