180403.2 Preetz: Ende der Anordnung des gefährlichen Ortes in Preetz
(ots) - Aufgrund von steigenden Straftaten und eines
zunehmenden Gewaltpotentials insbesondere durch jugendliche und
heranwachsende Personen auf dem Preetzer Marktplatz und in dessen
näheren Umfeld wurde im Mai des letzten Jahres der sogenannte
gefährliche Ort durch die Polizeidirektion Kiel für diesen Bereich
angeordnet. Danach darf die Polizei auf der Grundlage des § 181
Landesverwaltungsgesetz S.-H. ohne Anfangsverdacht einer Straftat
oder einer konkreten Gefahrenlage zur vorbeugenden
Verbrechensbekämpfung Personen anhalten, Personalien feststellten
sowie Personen und Sachen durchsuchen. Diese Maßnahme erstreckte sich
zunächst bis Oktober 2017.
Wie bekannt, kam es im Herbst 2017 zu erheblichen
Auseinandersetzungen des zuvor genannten Klientel in der Preetzer
Innenstadt / im Bereich des Markplatzes. Daher wurde das Instrument
des gefährlichen Ortes noch einmal bis zum 26.03.2018 verlängert.
Durch umfangreiche polizeiliche Kontrollmaßnahmen und Ermittlungen
ist es gelungen, die Situation zu beruhigen und Straftäter zu
ermitteln. In dessen Folge kam es zu sehr zeitnahen
staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Befassungen und
Sanktionen. In den Medien wurde über die Situation und den
polizeilichen Maßnahmen umfassend berichtet.
Nach aktueller Lagebewertung hat sich die Situation deutlich
beruhigt. Damit liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine
nochmalige Verlängerung des gefährlichen Ortes nicht mehr vor. Diese
Maßnahme hat nach polizeilicher Einschätzung zur erfolgreichen
Beruhigung der Situation geführt.
Nichtsdestotrotz wird die Polizei Preetz weiterhin die Präsenz im
Innenstadtbericht und insbesondere auf dem Markplatz
aufrechterhalten. Personenkontrollen sind nunmehr auch noch möglich,
wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt oder eine konkrete
Gefahrenlage gegeben ist. Darüber hinaus wird es eine fortlaufende
Lagebeurteilung geben. Mit anderen Worten: Die Polizei Preetz behält
die Situation im Auge. Sollte es erneut zu einem spürbaren Anstieg
von Straftaten kommen, wird erforderlichenfalls erneut über eine
Anordnung des gefährlichen Ortes entschieden.
Michael Martins, Leiter des Polizeireviers Plön
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Datum: 03.04.2018 - 13:19 Uhr
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