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Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

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(ots) - Bereits am 30. März, 02:05 Uhr, kontrollierten
Polizeibeamte einen Pkw Renault in der Ortslage Grevesmühlen. Da sich
im Verlauf der Maßnahme Hinweise auf den Konsum von Alkohol bei der
18-jährigen Inhaberin eines Führerscheins auf Probe ergaben, boten
sie der jungen Frau einen Atemalkoholtest an. Das Ergebnis belief
sich auf den Wert von 0,4 Promille. Da das Gesetz für Inhaber von
Führerscheinen auf Probe ein absolutes Alkoholverbot vorsieht,
fertigten die Polizeibeamten eine entsprechende
Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen die junge Frau.

In der Nacht des 31. März führte eine Streifenwagenbesatzung des
Polizeireviers Gadebusch eine Verkehrskontrolle eines 34-jährigen
Autofahrers in Thandorf durch. Ein diesbezüglich angebotener
Drogentest reagierte positiv und wies auf den Konsum verbotener
Substanzen hin. Die Polizisten ordneten eine Blutprobenentnahme an,
nahmen eine Anzeige auf und untersagten die Weiterfahrt.

Hinsichtlich einer Prüfung der Eignung zum Führen eines Kfz im
öffentlichen Straßenverkehr erfolgt in beiden Fällen die Information
der Führerscheinstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Axel Köppen
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
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Datum: 03.04.2018 - 15:30 Uhr
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