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Fahndungserfolg der Bundespolizei: Sechs Festnahmen am Kölner Hauptbahnhof

ID: 1864541

(ots) -
Die Bundespolizei nahm sechs Personen fest und führte sie dem
Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Köln zu - eine Person war
gleich zweifach zur Festnahme ausgeschrieben. Immerhin eine Person
konnte durch Zahlung der Geldstrafe die Gefängnisstrafe abwenden.

Am Dienstagmorgen fuhr ein 37 Jähriger ohne Fahrschein mit dem ICE
von Frankfurt nach Köln. Bei der Personalienfeststellung durch eine
Streife der Bundespolizei ergab das Fahndungssystem, dass gegen den
Mann aus Karlsruhe gleich zwei Haftbefehle (Erschleichen von
Leistungen, Diebstahl) einliegen. Außerdem wurde der "Schwarzfahrer"
von 7 Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Zusätzlich zur Festnahmeanzeige erfolgte eine weitere Strafanzeige
wegen "Erschleichen von Leistungen".

Am frühen Nachmittag wurde ein 26-jähriger Rumäne festgenommen,
dem seine Freizügigkeit aufgrund diverser Straftaten durch das
Ausländeramt Remscheid entzogen wurde und gegen den eine 5-jährige
Wiedereinreisesperre verhängt wurde - auch hier klickten die
Handschellen.

Zur gleichen Zeit wurde unabhängig davon die 28-jährige Rumänin
festgenommen, die nach Betteln im Zug einer Reisenden die Geldbörse
aus der Handtasche entwendete. Ein Mitreisender hatte die Tat zum
Glück beobachtet. Da sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte
und angab in einem Auto zu übernachten, wurde sie ebenfalls
festgenommen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren
wegen "Diebstahls" ein, sie wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Auch bei der vierten Festnahme handelte es sich um einen
gestellten Dieb. Der 47 Jährige wurde durch Zivilfahnder der
Bundespolizei wiedererkannt. Er hatte im Februar einer schlafenden
Person am Flughafen Köln/Bonn ein Mobiltelefon entwendet. Da der
Bereich videoüberwacht war, konnte er eindeutig identifiziert werden




und gab die Tat auch zu. Zwecks weiterer Maßnahmen wurde er
festgenommen und dem zuständigen Kriminalkommissariat überstellt.

In der Nacht zum Mittwoch konnte ein 57-jähriger Reisender eine
Gefängnisstrafe von 8 Monaten nicht abwehren. Er war durch eine
Streife der Bundespolizei aufgrund seines Alkoholkonsums von der
Bahnfahrt ausgeschlossen worden und zur Festnahme ausgeschrieben
wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Kurze Zeit später erschien ein Taxifahrer mit einem Gast auf der
Dienststelle der Bundespolizei, um die Personalien festzustellen, da
der Gast nicht genügend Barmittel für die geplante Fahrt vorweisen
konnte. Gegen den 31-jährigen Serben lag ein
Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Betrugs vor. Ein Freund konnte
die geforderte Summe von 165 EUR zahlen, sodass zumindest dieser
Polizeipflichtige eine Gefängnisstrafe abwenden konnte.
Informationen, ob die Taxifahrt trotzdem zustande gekommen ist,
liegen der Bundespolizei nicht vor.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Frank Freund

Telefon: 0221 / 16093-102 o. 0173 / 5621184
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Datum: 04.04.2018 - 10:26 Uhr
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