Polizei kontrolliert Kinderrückhaltesysteme - Viele Kinder unzureichend gesichert
(ots) - Die Polizei Gelsenkirchen hat bei
Schwerpunktkontrollen im März die ordnungsgemäße Sicherung von
Kindern in Fahrzeugen überprüft. Die Bilanz ist ernüchternd. In 91
Fällen waren die Kinder - teilweise noch im Babyalter - nicht
vorschriftsmäßig oder überhaupt nicht gesichert. Die Eltern sind sich
offensichtlich den damit verbundenen Gefahren nicht bewusst. Das
Verkehrslagebild des Jahres 2017 zeigt, dass bei Verkehrsunfällen 45
Kinder als Mitfahrer in Autos, Bussen oder auf Fahrrädern verletzt
wurden, eines davon schwer. Die Polizei appelliert an die
Verantwortlichen, für eine ordnungsgemäße Sicherung mitfahrender
Kinder zu sorgen. Kindersitze müssen genormt (mindestens ECE -
R44/03) und für das Kind geeignet, das heißt auf das Körpergewicht
abgestimmt, sein. Eine Sicherung auf sogenannten Sitzkissen mit einem
Becken- bzw. Zweipunktgurt ist unzulässig, da die Sitzerhöhung nur
mit einem Dreipunktgurt geeignet ist. Im Monat April wird die Polizei
Gelsenkirchen sich verstärkt um das Fehlverhalten von Radfahrern und
Fußgängern im Straßenverkehr kümmern. Das Verkehrslagebild für 2017
zeigt, dass in fast 40% der Unfälle, an denen Fußgänger beteiligt
waren, diese den Unfall selbst verursacht haben. Oftmals durch
Unachtsamkeit beim Betreten/ Überqueren der Fahrbahn. Jedoch auch
durch Ablenkung, zum Beispiel durch die Nutzung von Smartphones oder
anderen, elektronischen Geräten. Die Straßenverkehrsordnung gilt für
alle, die sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, auch für
Fußgänger und Fahrradfahrer. Für die Benutzung eines Mobiltelefons
durch Radfahrer während der Fahrt beispielsweise sieht der
Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro vor.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 04.04.2018 - 11:49 Uhr
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