Warnung der Polizei Goslar an Unternehmen vor Betrugsmasche "CEO-Fraud"
(ots) - In der letzten Woche versuchten Kriminelle im
Landkreis Goslar mittels einer Betrugsmasche, des sogenannten
"CEO-Fraud", an einen 6-stelligen Betrag einer Firma zu gelangen.
Hierbei versuchten die Täter mittels E-Mails Entscheidungsträger im
Unternehmen so zu manipulieren, dass diese zu Überweisungen von hohen
Geldbeträgen ins Ausland veranlasst werden sollten. Nur aufgrund
einer aufmerksamen Mitarbeiterin konnte ein Schaden abgewendet
werden. Die Polizei nimmt dies zum Anlass um insbesondere Unternehmen
vor dieser Masche zu warnen.
Beim "CEO-Fraud" werden vorrangig Mitarbeiter aus der Buchhaltung
oder dem Rechnungswesen angeschrieben, die berechtigt sind,
Überweisungen für das Unternehmen durchzuführen. Diese Mitarbeiter
werden vermeintlich vom Vorstand, Geschäftsführer oder einer
sonstigen Führungskraft des eigenen Unternehmens telefonisch oder per
E-Mail angewiesen, eine größere Summe von einem Geschäftskonto auf
ein fremdes Konto zu überweisen. Dabei wird der Mitarbeiter oft unter
Zeitdruck gesetzt und zur Verschwiegenheit angewiesen, da es sich
vorgeblich um ein geheimes oder vertrauliches Projekt handelt.
Die Betrüger gelangen häufig über öffentlich verfügbare
Informationen auf der Webseite der Unternehmen an die Kontaktdaten
der Verantwortlichen. Aber auch Online-Karriere Portale, soziale
Netzwerke und Handelsregister werden genutzt um die Mitarbeiter eines
Unternehmens zu kontaktieren.
Die Polizei rät Firmen daher:
- Seien sie bei Überweisungen auf ausländische Konten aufmerksam
- Nehmen sie persönlich Kontakt mit der Geschäftsleitung oder dem
Vorgesetzten auf
- Überprüfen sie die Absenderadresse und den Inhalt der E-Mail.
Wenn sie misstrauisch sind, vergewissern sie sich bei der
Geschäftsleitung über die Zahlungsanweisung
- Die öffentliche Angabe von Kontaktdaten des Unternehmens sollte
sich auf allgemeine Kontaktadressen beschränken
- Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter für dieses Risiko
sensibilisieren und im sicheren Umgang mit Informationstechnik
regelmäßig schulen
- Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten vor Veranlassung
der Zahlung Kontrollmechanismen greifen (z.B. bei hohen Summen
eine Vorlaufzeit einrichten)
- Weisen sie keine Zahlungen an unbekannte Konten an
- Wenn Ihnen bereits ein Schaden entstanden sein sollte: Wenden
sie sich an die Polizei und erstatten sie Anzeige
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 05.04.2018 - 15:00 Uhr
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