Polizei verwies am Sonntag dem 8.4.2018 einen Besucher aus dem
PLUB-Hallenbad.
(ots) - Der Schwimmmeister hatte Schwierigkeiten mit
einem uneinsichtigen Gast. Dieser beschwerte sich zunächst über
mangelnde Rauchermöglichkeiten im Schwimmbereich und nutzte dann eine
alarmgesicherte Notausgangstür um seinem Rauchgenuss unter freiem
Himmel nachkommen zu können. Weil er durch die missbräuchliche
Nutzung der Tür, gegen die Hausordnung verstoßen hatte, sollte er
nun das Schwimmbad verlassen. Der Anweisung durch den Bademeister
kam er nicht nach. Deshalb musste die Polizei erscheinen, um dem
Hausrecht im PLUB Geltung zu verschaffen. Eine Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruch gegen den uneinsichtigen Besucher wird dem Vorfall
folgen.
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Datum: 09.04.2018 - 11:10 Uhr
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