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Leistungsbetrug lohnt sich nicht;

2.500 Euro Geldstrafe für rund 130 Euro zu viel erhaltene Leistungen

ID: 1867723

(ots) -
Fünfzig Tagessätze zu je 50 Euro, mithin insgesamt 2.500 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Nienburg für einen
Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts
Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus dem Landkreis
Nienburg bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juli 2017
ging der 25-Jährige einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt
hatte. So konnte er rund 130 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht
kassieren.

Die Betrügereien fielen durch einen Datenabgleich auf, da die
Agentur für Arbeit Sozialversicherungsbeiträge für den Beschuldigten
gezahlt hatte und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur
Sozialversicherung abgab. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrück
die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen
Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte die Agentur für Arbeit sofort
benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das
hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen
Beträge selbstverständlich an die Agentur zurückzahlen", so Christian
Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 09.04.2018 - 11:34 Uhr
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