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Essen/Mülheim an der Ruhr: Zwei Polizeieinsätze wegen Schusswaffen

ID: 1868149

(ots) - 45127 E-Stadtkern/45468 MH-Altstadt: Sowohl in Essen
als auch in Mülheim an der Ruhr mussten Polizeibeamte am Wochenende
ausrücken, nachdem Personen mit Schusswaffen gesehen wurden. So
meldeten sich zwei Passanten (49,55) am Freitag, 6. April gegen 15:50
Uhr bei der Einsatzleitstelle und beschrieben drei auffällige
Personen, die eine silberne Waffe gezogen und durchgeladen haben
sollten. Zudem soll es zu einer Schussabgabe gekommen sein. Sofort
eilten mehrere Streifenwagen der Polizeiwache Mitte sowie ein
Hundeführer zum Porscheplatz. Dort entdeckten sie die von den Zeugen
beschriebenen männlichen Personen (16, 20, 25), die sich in der Nähe
eines Gebüsches aufhielten. Unter Vorhalt der Dienstwaffe nahmen die
Einsatzkräfte die drei in Essen lebenden Männer fest. Bei der
Durchsuchung der Personen konnte keine Waffe aufgefunden werden, eine
Nachschau im Gebüsch brachte diese aber zum Vorschein. Es handelte
sich hierbei um eine Schreckschusswaffe. Zudem entdeckten die Beamten
Munition, sowie eine leere Patronenhülse. Am Samstag beobachtete ein
Polizeibeamter aus dem Dienstgebäude der Polizeiwache an der
Von-Bock-Straße heraus einen 36-jährigen Mülheimer, wie dieser mit
einer schwarzen Schusswaffe über den dortigen Schulhof lief. Mit
Unterstützung weiterer Beamten und unter Vorhalt der Schusswaffe
stoppten die Beamten den 36-Jährigen. Bei der Waffe handelte es sich
um eine Spielzeugpistole, die äußerlich von einer "echten"
Schusswaffe nicht zu unterscheiden war. Für Passanten aber auch für
eingesetzte Polizeibeamte sind Spielzeugwaffen oder auch PTB-
/Schreckschusswaffen schwer von "echten" Schusswaffen zu
unterscheiden. Wie in den Fällen beschrieben reagiert die Polizei mit
äußerster Vorsicht. Zudem wird das Sicherheitsempfinden der
Bürgerinnen und Bürger durch das Zeigen oder Hantieren von




Schusswaffen massiv beeinträchtigt. Zum Führen von Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen ist der kleine Waffenschein erforderlich.
Das Führen von Anscheinswaffen ist verboten. Noch bis zum Sommer (1.
Juli 2018) gilt die bundesweite Waffenamnestie für illegale Waffen
und Munition. (ChWi)




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
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Datum: 09.04.2018 - 14:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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