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Minister Caffier: Mehr Geld soll Anreiz für freiwillige Gemeindefusionen erhöhen/

Innenministerium ändert Fusionsverordnung

ID: 1869325

(ots) - Die Landesregierung will mit dem Gesetz zur
Einführung eines Leitbildes "Gemeinde der Zukunft"
(Gemeinde-Leitbildgesetz) zukunftsfähige Gemeindestrukturen auf der
Basis freiwilliger Entscheidungen der Kommunen anregen und
unterstützen. Für solche Gemeindefusionen gibt es finanzielle Anreize
auf der Grundlage einer Fusionsverordnung des Ministeriums für
Inneres und Europa. Diese werden jetzt, vorbehaltlich der Zustimmung
des Finanzausschusses des Landtages, erhöht. "Die Resonanz auf die
finanzielle Anschubhilfe ist bisher nicht sehr groß. Um eine stärkere
Anreizwirkung zu schaffen und die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel zweckentsprechend zu nutzen, werden wir die
Fusionszuweisungen spürbar anheben", sagte Innenminister Lorenz
Caffier.

Kernpunkt der bisher geltenden Fusionsverordnung (seit Sommer 2016
in Kraft) sind finanzielle Anreize für freiwillige Gemeindefusionen
auf zwei Wegen:

Es werden zum einen Fusionszuweisungen für jede durch Fusion per
Saldo wegfallende Gemeinde gewährt. Das sind derzeit standardmäßig
200.000 Euro. Für wegfallende Gemeinden des Nahbereichs eines an der
Fusion beteiligten zentralen Ortes im Ländlichen GestaltungsRaum sind
es sogar 300.000 Euro.

Darüber hinaus werden Konsolidierungszuweisungen gezahlt - und
zwar in Höhe von bis zu 400.000 Euro für jede an der Fusion
beteiligte Gemeinde mit einem Defizit im Finanzhaushalt zum Stand 31.
Dezember 2015.

Bis 2019 stehen für Fusionszuweisungen und für
Konsolidierungszuweisungen jeweils ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Zuweisungen werden mit der neuen Verordnung deutlich angehoben.
Die normalen Fusionszuweisungen werden auf 400.000 Euro verdoppelt.
Die Fusionszuweisungen im Ländlichen GestaltungsRaum werden auf
600.000 Euro verdoppelt. Die Konsolidierungszuweisungen steigen sogar




auf maximal 2 Mio. Euro.

"Insbesondere von den erhöhten Konsolidierungszuweisungen erhoffe
ich mir einen Impuls. Schließlich sind in den Fusionsverhandlungen
die Schulden der Fusionsgemeinden immer wieder ein großes Hindernis",
so Caffier.

Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft
treten, damit auch für die beiden bereits 2017 vereinbarten
Gemeindefusionen die erhöhten Zuweisungen gewährt werden.

Geändert werden soll zudem das Auszahlungsverhältnis von erster
und zweiter Rate der Konsolidierungszuweisung, und zwar von bisher
40:60 Prozent auf künftig 60:40 Prozent. Diese Änderung hat für die
fusionierte Gemeinde einen doppelten Vorteil. Sie erhält nicht nur
ein Fünftel der Konsolidierungszuweisung deutlich früher.
Gleichzeitig steigt so auch der den Gemeinden zustehende
Garantiebetrag um die Hälfte. Denn nur die erste Rate ist garantiert.
Die zweite Rate gibt es, wenn innerhalb von fünf Jahren nach der
Fusion der jahresbezogene Ausgleich des Finanzhaushalts erreicht
wurde.

Bisher gab es zwei Fälle von Fusionen nach dem
Gemeinde-Leitbildgesetz: Neu entstanden ist die Gemeinde Mönchgut im
Landkreis Vorpommern-Rügen, in die Gemeinde Bentwisch im Landkreis
Rostock wurde die Gemeinde Klein-Kussewitz eingemeindet. Drei
Gemeinden sind durch diese Fusionen weggefallen. Mehr oder weniger
ernsthafte Verhandlungen finden derzeit in etwa 20 bis 30 Gemeinden
statt.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 11.04.2018 - 09:49 Uhr
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