Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei der Ausländerbehörde
(ots) - Ein an die Bundespolizei gerichteter Hinweis
führte zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten Taschendiebin.
Polizeibeamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf erhielten
den Hinweis, dass sich am gestrigen Tag eine mit Haftbefehl gesuchte
Taschendiebin bei der Ausländerbehörde in Oberhausen melden würde, um
ihre Duldung verlängern zu lassen. Als die in Oberhausen wohnhafte
Frau die Diensträume der Behörde betrat, wurde sie festgenommen. Zur
Verwunderung der Bundespolizisten führte der Umstand, dass sich die
Frau in Begleitung ihrer Tochter befand, die erst kürzlich aus der
JVA entlassen wurde, wo sie eine Haftstrafe wegen umfangreichen
Taschendiebstählen abgesessen hatte.
Zu diesem Zeitpunkt lag der Polizeidienststelle ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor, die eine Untersuchungshaft für die
polizeilich bekannte 34-jährige, bosnisch-herzogowinische
Staatsangehörige, anordnete. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau
vor, im Zeitraum von Juni bis Dezember 2017, in bisher 14 Fällen im
Deliktsfeld der Taschendiebstahlskriminalität, sich erhebliche
Vermögensvorteile verschafft zu haben.
Da die Taschendiebstähle überwiegend an den Düsseldorfer Bahnhöfen
und am Kölner Hbf begangen wurden, führte die Bundespolizei hierzu
die Ermittlungen. Hierzu wurden Zeugen vernommen und umfangreiche
Videos als Beweismaterial ausgewertet.
Die beschuldigte Taschendiebin ist einschlägig vorbestraft und
wurde alleine im Zeitraum von August 2015 bis August 2016 zu drei
Geldstrafen wegen Taschendiebstahl verurteilt.
Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass Frau H. u.a. auch
weiterhin Diebstähle und Betrugstaten begeht, um sich dadurch eine
dauerhafte und nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen,
wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Einer Anklageerhebung steht
so nichts mehr im Wege.
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Datum: 11.04.2018 - 14:44 Uhr
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