Polizeilich verfügter Ausschluss eines Redners von Verwaltungsgericht aufgehoben - Dortmunder Polizei akzeptiert Entscheidung
(ots) - Lfd. Nr.: 0512
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Eilentscheidung vom
heutigen Tag (11. April) den von der Polizei Dortmund verfügten
Ausschluss eines Redners der Partei "Die Rechte" auf der
bevorstehenden Versammlung am 14. April 2018 aufgehoben.
In seiner Entscheidung hebt das Gericht besonders hervor, dass die
zahlreichen Straftaten wie Volksverhetzungen, Propaganda und
Gewaltdelikte bisher kaum im Rahmen von Versammlungen verübt worden
sind.
Die Polizei Dortmund akzeptiert diese Entscheidung. In jedem Fall
wird sie den betreffenden Intensivstraftäter und Bundesvorsitzenden
der Partei "Die Rechte" aber während der kommenden Versammlungslage
unter permanente polizeiliche Beobachtung stellen und bei Verstößen
gegen die Versammlungsauflagen sofort einschreiten.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Telefon: 0231/132-1020 bis -1029
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
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Datum: 11.04.2018 - 16:42 Uhr
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